Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Kurzprotokoll_gesch.pdf
- S.7
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Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
4.
Für die rechtliche Prüfung wird das Inkrafttreten der Richtlinien bis zum
01.07.2023 ausgesetzt.
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
21.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B17, DreiheiligenSchlachthof, Bereich Dreiheiligenstraße 21a, (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. DH-B16),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI, 1 Stimme; gegen NEOS, 2 Stimmen):
5.
19.
Herr Bürgermeister wird beauftragt,
ausreichende personelle und räumliche
Ressourcen für die Umsetzung für die
Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, zur
Verfügung zu stellen.
Bericht über die Prüfung der
dienst- und besoldungsrechtlichen Situation der vormaligen
Amtsvorständin für Personalwesen nach der Rücknahme der Auflösung des Amts für Personalangelegenheiten durch den Kontrollausschuss
Die Anträge des Kontrollausschusses vom
09.02.2023 und 16.02.2023 werden zur
Kenntnis genommen.
20.
MagIbk/54515/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B52, Wilten, Bereich
Speckbacherstraße 34, Franz-Fischer-Straße 38 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WIB41), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
GR-Sitzung 23.02.2023
MagIbk/53256/SP-BB-DH/1
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
22.
MagIbk/43675/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F26, Pradl, Bereich
Pembaurstraße 12 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F1), gemäß § 36 TROG
2022, 2. Entwurf
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Der Gemeinderatsbeschluss vom
14.07.2022 zum Flächenwidmungsplan
Nr. PR-F26, 1. Entwurf wird aufgehoben
und die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F26, 2. Entwurf
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.