Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.103

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38.

MagIbk/54515/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B52, Wilten, Bereich
Speckbacherstraße 34, Franz-Fischer-Straße 38 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WIB41), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
39.

MagIbk/53256/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B17, DreiheiligenSchlachthof, Bereich Dreiheiligenstraße 21a, (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. DH-B16),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Gregoire und GR Kunst,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
ALI, 1 Stimme, bei Stimmenthaltung von
FRITZ, 1 Stimme; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
GR-Sitzung 23.02.2023

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
40.

MagIbk/43675/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F26, Pradl, Bereich
Pembaurstraße 12 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F1), gemäß § 36
TROG 2022, 2. Entwurf

GR Mag. Krackl: Im vorliegenden 2. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PRF26 wird der Notwendigkeit zusätzlicher
Festlegungen für Maßnahmen bei Hochwasserereignissen und für lärmtechnische
Maßnahmen - welche vom Amt der Tiroler
Landesregierung eingefordert wurden Rechnung getragen.
Die im ersten Entwurf nutzungsbezogen
festgelegte Widmung bleibt unverändert bestehen. Um die Auflage des 2. Entwurfes
beschließen zu können, ist die Aufhebung
des Gemeinderatsbeschlusses vom
14.07.2022 zum 1. Entwurf erforderlich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Der Gemeinderatsbeschluss vom
14.07.2022 zum Flächenwidmungsplan
Nr. PR-F26, 1. Entwurf, wird aufgehoben
und die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F26, 2. Entwurf,
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.