Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.104

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41.

MagIbk/49828/SP-BB-RO/1
Bebauungsplan Nr. RO-B8,
Rossau, Bereich Grabenweg 79
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. RO-B2 und Nr. AM-B11),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen zur Absicherung des Projektes
einschließlich Außenanlagen liegen unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.
42.

MagIbk/49852/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B50, Wilten, Bereich zwischen Lieberstraße, Müllerstraße, Glasmalereistraße und Maximilianstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. Die Stellungnahmen wurden im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht
haben, die zu einer Planänderung führen
würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
Nr. WI-B50 zu beschließen. Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen zur
GR-Sitzung 23.02.2023

Absicherung des Projektes einschließlich
Außenanlagen liegen unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.
43.

MagIbk/43673/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B36, Pradl,
Bereich Pembaurstraße 12 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE-B1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. Die Stellungnahmen wurden im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht
haben, die zu einer Planänderung führen
würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
Nr. PR-B36 zu beschließen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen zur Absicherung des Projektes
einschließlich Außenanlagen liegen unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.