Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.114

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Auch der Betriebsrat der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) hat die Idee hinter
dem Antrag vorgebracht.
Wichtig ist, dass wir das Thema spezifisch
für die Stadt Innsbruck betrachten. Wir sollten diesen Zuschuss für alle Beteiligungen
der Stadt Innsbruck ermöglichen. Es gibt
keinen Bedeckungsvorschlag. Das hat einen einfachen Grund.
Zuerst müssen wir definieren, welche städtischen Beteiligungen berücksichtigt werden
sollen. Dadurch können wir noch nicht vorhersagen, wie viel uns dieser Antrag kosten
wird. Mir ist es seriöser erschienen, den Antrag zuerst dem Stadtsenat zuzuweisen.
Danach können wir im Rahmen der Budgetverhandlungen für das Jahr 2024 nach
Möglichkeiten suchen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Seidl: Ich finde es gut, über das
Thema zu diskutieren. Allerdings erweckt
dieser Antrag den Anschein, die Stadt Innsbruck müsste proaktiv einen Zuschuss einrichten.
Das Einkommensteuergesetz 1988 ermöglicht den Zuschuss für alle ArbeitgeberInnen. Es stimmt, dass wir Anspruchsgruppen
definieren könnten. Die Gruppendefinition
ist im Gesetz streng geregelt. Grundsätzlich
begrüßen wir, dass die Stadt Innsbruck diesen Zuschuss bezahlt. Aus diesem Grund
stimmen wir der Zuweisung des Antrages
an den Stadtsenat zu. Am Ende des Tages
muss ich aber festhalten, dass die Mag.Abt. I, Personalwesen, selbstständig eine
Vorgehensweise finden könnten.
Wäre ein/eine MitarbeiterIn selbstständig an
die Personalvertretung herangetreten, um
einen solchen Zuschuss zu erhalten, hätte
die Debatte starten müssen. Ich weiß nicht,
ob es jemals zu einem solchen Fall gekommen ist. Es würde mich wirklich interessieren, ob es schon einmal ein Ansuchen gegeben hat. Ich glaube, der Gemeinderat
müsste hier eigentlich nicht proaktiv Handeln, da die Stadt Innsbruck selbst Schritte
setzen könnte.
Bezüglich der Begründung, weshalb der Bedeckungsvorschlag fehlt, möchte ich noch

GR-Sitzung 23.02.2023

einmal erwähnen, dass die Gruppendefinition sehr streng ist. Man kann nicht einfach
sagen, alle Alleinerziehenden sollen diesen
Zuschuss erhalten.
Ich freue mich, wenn uns über ein etwaiges
Ergebnis im Gemeinderat berichtet wird.
Beschluss (einstimmig):
Der von StRin Mag.a Mayr und Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates
am 25.01.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
50.13 MagIbk/54511/GfGR-AT/15/2023
Verkehrsgarten Wilten, Sanierung,
Attraktivierung und Lebensraumgestaltung (GR Mag. Plach)
GR Mag. Plach: Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Der Antrag ist sinnvoll. Die Fläche gehört allerdings der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
und wird von der Stadt Innsbruck betreut.
Ich habe eine Bitte: Im Antrag steht, bis
Jahresende soll ein Konzept vorgelegt werden. Können wir diese Frist bitte etwas
großzügiger auslegen. Wenn wir ein Konzept erarbeiten, benötigt das etwas Zeit.
Gerade diese Woche wurde im Stadtsenat
das Projekt Ursulinenpark beschlossen. Es
bindet unsere MitarbeiterInnen für das
ganze Jahr.
Außerdem möchte ich anmerken, dass sich
leider immer mehr Menschen über Kinderlärm beschweren. Immer, wenn neue Spielplätze gebaut werden, entsteht schnell ein
Konfliktpotenzial. Bei Planungen für diesen
Standort muss man sehr sensibel vorgehen.
Ich bitte um ein wenig Nachsicht, was den
zeitlichen Horizont anbelangt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Plach und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 25.01.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.