Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.115

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50.14 MagIbk/54511/GfGR-AT/16/2023
Schulcampus Wilten, Errichtung
von Zebrastreifen in der MichaelGaismair-Straße (GR Depaoli)
GR Depaoli: Der Schulcampus Wilten
wurde völlig umgestaltet. Natürlich hatte die
Mobilitätsstadträtin StRin Mag.a Schwarzl
ihre Finger im Spiel. Viele Parkplätze wurden vernichtet! Die Sicherheit der SchülerInnen zu erhöhen ist jedoch nicht gelungen!
Es gibt keine Zebrastreifen! Am Anfang der
Michael-Gaismair-Straße hat man eine
hochwertige Bodenpflasterung errichtet, um
zu symbolisieren, dass ein Gehsteig beginnt. Diese Pflasterung hat den Steuerzahlenden € 130.000,-- gekostet! Durch einen
Zebrastreifen wäre die Situation vor Ort wesentlich sicherer geworden.
Die Rückmeldungen vieler SchülerInnen
und Eltern haben bestätigt, dass dort Gefahr in Verzug ist. Aus diesem Grund will
GERECHT, dass diese Gefahrenstelle entschärft wird. Dass dort Tempo 30 gilt, ist
nicht klar erkennbar. Wir müssen nicht in
der gesamten Stadt Tempo 30 einfordern!
Dort, wo bereits diese Geschwindigkeitsbegrenzung verordnet wurde, muss sie sichtbar sein.
Außer einer Vernichtung der Parkplätze
wurde dort nichts erreicht. Frau Mobilitätsstadträtin, gehen Sie einmal in sich!
Schauen Sie sich an, was dort gemacht
wurde! Sie müssen ja nicht öffentlich zugeben, dass dort etwas falsch gelaufen ist,
aber es ist nun einmal so.
Aus diesem Grund ersuche ich, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Natürlich hatte ich
die Finger im Spiel. Auf Basis eines im
Stadtsenat beschlossenen Projektes habe
ich agiert. Das Projekt wurde unter Kontaktierung und Einbindung der dortigen Schule
umgesetzt.
Den Antrag könnte man eigentlich a limine
zurückweisen, denn auf einer Gehsteigdurchziehung sind Schutzwege nicht
einmal erlaubt! GR Depaoli, Sie verkennen
die Tatsachen völlig!
Die Gehsteigdurchziehung ist erhöht und
klar als Gehweg erkennbar! Die Pflasterung
GR-Sitzung 23.02.2023

ist Ergebnis einer gemeinsamen Ausarbeitung. Sie signalisiert, dass man dort die Geschwindigkeit reduzieren soll. Die Kennzeichnung, dass es sich hier um eine
Tempo-30-Zone handelt, ist bei allen Einfahrten gegeben. Das Projekt ist noch nicht
einmal abgeschlossen.
GR Depaoli, wenn ich auf Basis von Beschlüssen agiere, ist es Ihnen nicht Recht.
Wenn ich ohne vorhandenen Beschlüssen
handle, stört es Sie ebenfalls. Was soll ich
tun?
Wenn vor Schulen Verkehrsprobleme auftreten, sind StRin Mag.a Mayr und ich normalerweise die Ersten, die aktiv werden. Ich
habe von keinen Beschwerden gehört, auch
wenn Sie, GR Depaoli, etwas anderes behaupten.
GR Lukovic, BA MA MA: Zur Geschäftsordnung! Wenn es Anträge gibt, die rechtlich nicht umsetzbar sind, sind sie zurückzuweisen. Das haben wir heute schon einmal
gesagt. In diesem Fall wird so getan, als
könnte der Antrag behandelt werden. Er ist
aber zurückzuweisen! (Beifall)
Bgm.-Stellv. Lassenberger, Du kannst nicht
in einer Debatte fordern, einen Antrag zurückzuweisen und jetzt, bloß, weil Du den
Vorsitz innehast, eine Debatte zulassen!
Das geht einfach nicht.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Vor einer Minute habe ich ein Schreiben erhalten, das
mir unbekannt war. Ich habe Frau Magistratsdirektorin gefragt, ob sie diese Zurückweisung befürwortet. Sie hat ebenfalls keine
Kenntnis davon gehabt! Als Vorsitzender
steht es mir zu, erst einmal dieses Schreiben zu lesen!
Ich brauche keine Rechtsbelehrung darüber, was ich zu tun habe! GR Lukovic, BA
MA MA, Sie wissen nicht, ob ich das Schriftstück kenne! Ich weise das zurück! Sie
müssen mir die Zeit geben, mich einzulesen. Ich wollte das Schreiben nun vorlesen.
Aufgrund der Beurteilung der Fachexpertin
in diesem Schreiben hätte ich den Antrag in
weiterer Folge zurückgewiesen.
GR Depaoli: Zur Geschäftsordnung! Meines Wissens nach kann man den Antrag zu
Beginn des Tagesordnungspunktes zurückweisen. Wenn die Diskussion bereits begonnen hat, kann man ihn doch nicht mehr
zurückweisen, oder irre ich mich hier? Ich