Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.165

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Speziell im BE-Gebiet W69 Fürstenweg wurden in kleinen Teilbereichen diese formulierten
Zielsetzungen bereits entsprechend umgesetzt. Diese bereits realisierten Teilbereiche
werden im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan so wie aktuell bereits rechtskräftig
übernommen (ohne Kennzeichnung der zeitlichen Rückstellung, da hier ja nicht mehr
erforderlich). Weilers erfolgt für das BE-Gebiet im Sinne des städtebaulichen Leitkonzeptes
und gemäß der Vorgabe des ÖROKO 2.0 eine adaptierte schematische Festlegung des
Grünzuges in der Flächenwidmung (bei gleicher Flächengröße), wobei die Anteile von
Bauland und Sonderflächen für die betroffenen Eigentümer gleich verteilt sind bzw. bleiben.
In allen BE-Gebieten werden die bestehenden Widmungen übernommen (fortgeschrieben)
bzw. adaptiert soweit dies zur Vermeidung von Widersprüchen zu den Zielen der örtlichen
Raumordnung erforderlich ist. Eine allfällige Umwidmung zur Realisierung des BEGebietszieles erfolgt erst nach Erfüllung der Sonderanforderungen ÖROKO, um die
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Verdichtung oder Umstrukturierung zu
gewährleisten."

In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Ist es richtig , dass die Kennzeichnung (W) bzw. (L) im Flächenwidmungsplan dazu
führt, dass trotz bestehender Baulandwidmung nur die im Freiland nach § 41 Abs. 2
TROG zulässigen Gebäude bzw. baulichen Anlagen errichtet werden dürfen und es
sich daher um Bauverbotsflächen gern.§ 35 Abs. 2 TROG handelt?
2. Ist es richtig, dass die Aufhebung dieser Kennzeichnung nur erfolgen kann, sobald
die im ÖROKO festgelegten weiteren Voraussetzungen erfüll sind?
3. Ist es richtig , dass der Flächenwidmungsplan-Entwurf IBK-F2.0 laufenden, mit der
Baubehörde abgestimmten Einreichverfahren für die Objekte Fürstenweg 165, 165a,
165b und 165c widerspricht? Falls ja, wurde dieser Widerspruch wissentlich bzw.
willentlich erzeugt oder handelt es sich dabei um ein Versehen? Falls der
Widerspruch wissentlich bzw. willentlich erzeugt wurde: Was waren die Beweggründe
dafür?
2