Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.35

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Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren. Dies
würde allenfalls eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates
erforderlich machen. Die Kontrollabteilung erwähnt dazu, dass in diesem Zusammenhang keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die
einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.
3

Die Kontrollabteilung hält fest, dass mit der geschilderten Vorgangsweise auch dem
Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt
Innsbruck (MGO) entsprochen wurde. Diese Bestimmung regelt, dass den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern die Gelegenheit zur Abgabe
sachlich begründeter Äußerungen zu geben ist. Diese sind bei der Abfassung der
Prüfberichte zu berücksichtigen.

4

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

5

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der
Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.

6

Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich genannt
werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch, Grundbuch etc.) oder
anderen allgemein zugänglichen Dokumenten (bspw. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die Allgemeinheit einsehbar.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2021

7

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2021
vom 03.03.2022, Zl. KA-18249/2021. Der gemeinderätliche Kontrollausschuss behandelte diesen Bericht in seiner Sitzung vom 05.04.2022. Dem Gemeinderat wurde
gemäß § 74f Abs. 2 IStR darüber in seiner Sitzung vom 20.04.2022 berichtet.

8

Im letztjährigen Follow up – Bericht ist von der Kontrollabteilung der Stand zu 139
Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 43 Empfehlungen dieser Einschau
nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung eine erneute
Nachfrage vor. Von diesen 43 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 36 mit
„wird in Zukunft entsprochen werden“, 3 mit „wurde teilweise entsprochen“ und 4 mit
„wurde aus erwähnten Gründen nicht entsprochen“ kategorisiert.
Das Ergebnis dieser für die nunmehrige erneute Follow up – Einschau 2022 relevanten Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2021 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
Prüfung Teilbereiche Referat Schulverwaltung
(Bericht vom 04.11.2015)

9

Die Stadt Innsbruck verrechnete Betriebsbeiträge an beitragspflichtige Gebietskörperschaften gemäß § 78 Abs. 3 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes (TSchOG)

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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