Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.36
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i.d.g.F. Aus den bereitgestellten Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung
ersichtlich, dass die ursprüngliche Kalkulation der Betriebsbeiträge auf die Jahre
1986 und 1987 zurückging. Bis zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung waren nahezu
30 Jahre vergangen. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Höhe dieser zwar valorisierten Kostensätze aufgrund allfälliger eingetretener Änderungen in der Kostenund Erlösstruktur bei den städtischen Pflichtschulen zu hinterfragen. Gegebenenfalls sollten die Betriebsbeiträge unter Berücksichtigung aktualisierter Kalkulationen
neu festgesetzt werden. Bei Anwendung eines allfälligen schriftlichen Vertrages gemäß § 79 Abs. 1 TSchOG i.d.g.F. wären diese sodann mit den betroffenen Gemeinden neu zu verhandeln. Im damaligen Anhörungsverfahren kündigte das seinerzeitige Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen.
Zur Follow up – Einschau 2015 teilte die betroffene Dienststelle mit, dass eine
grundsätzliche Neuberechnung und allfällige Neuverhandlung mit anderen Gemeinden der Unterstützung weiterer städtischer Dienststellen bedürfe.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 kündigte das nunmehrige Amt für Schule
und Bildung an, dass die Betriebsbeiträge für das aus damaliger Sicht kommende
Schuljahr 2017/2018 neu berechnet werden würden.
Seit der Follow up – Einschau 2017 verwies das Amt für Schule und Bildung darauf,
dass die angedachte Neuberechnung aufgrund der Umstellung des EDV-Programmes für das Rechnungswesen nicht durchgeführt habe werden können. Aufgrund
dieser Umstellung würden die erforderlichen Zahlen aus der Kostenrechnung fehlen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 informierte die Fachdienststelle darüber,
dass derzeit mangels Daten aus der Kostenrechnung eine näherungsweise Berechnung durchgeführt werde. Dies in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schule
und Bildung, dem Referat Budgetabwicklung der MA V und der städtischen Finanzabteilung. Darauf aufbauend werde über die weitere Vorgehensweise entschieden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Belegkontrollen I. Quartal 2018
(Bericht vom 28.05.2018)
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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Straßenbetrieb der MA III an das Stift Wilten im Betrag von € 1.600,00. Mit Rechnung vom
24.01.2018 forderte das Stift dabei den „Fischerei-Entschädigungsbetrag für die
Schneerampe am Inn“ für das Jahr 2018 ein.
Der damalige Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb informierte darüber, dass
diese Auszahlung die Entschädigung für Fischereirechte des Stiftes Wilten betraf.
Konkret sei dieser Betrag im Zusammenhang mit der bewilligten Einbringung von
Räumschnee durch die Stadt Innsbruck über die Schneeabladerampe in den Inn
vereinbart worden. Eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Stift Wilten bestand nicht. Vielmehr ging die gehandhabte Abrechnungsgepflogenheit auf eine bereits seit langen Jahren bestehende (mündliche) Übereinkunft zurück.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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