Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.58
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Textziffer
In seiner Stellungnahme berichtete der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen und der Mietzins bei der nächsten Indexerhöhung angeglichen werde.
Seinerzeitige Recherchen im Zuge der Follow up – Einschau 2021 haben jedoch
ergeben, dass im Jahr 2021 verschieden hohe Mietzinsbeträge verbucht worden
sind.
Aus den in dieser Sache mit Schreiben des Vereins vom 04.03.2022 nachgereichten
Unterlagen war für die Kontrollabteilung nun ersichtlich, dass der Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ den Bestandzins korrigiert und ordnungsgemäß vorgeschrieben
hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Stadt Innsbruck hat dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ für das Jahr 2020
eine Sondersubvention in Höhe von € 185,0 Tsd. überwiesen.
Die Subventionsgebarung wurde im betreffenden Jahr vom Referat Nachmittagsbetreuung des Amtes für Schule und Bildung der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport wahrgenommen. Gegenstand des Investitionszuschusses war die
Förderung einer „Machbarkeitsstudie und Ansparung für das Huchenprojekt“. Das
in der Generalversammlung am 05.07.2019 als Bauvorhaben 2019/2020 deklarierte
Projekt sah für die Besucher des Alpenzoos einen Unterwassertunnel vor, von wo
aus die Huchen zusammen mit Beifischen beobachtet werden können. Gemäß dem
vom Alpenzoo in der Generalversammlung am 23.07.2020 präsentierten Masterplan
wurde die Planung, der Baustart und die Eröffnung des Huchentunnels im Jahr 2022
bzw. 2023 und 2024 vorgesehen. Dem Subventionsansuchen vom 06.03.2020 lagen weder ein Projektvorentwurf noch eine Kostenschätzung für das Huchen-Projekt bei.
Die Gewährung eines Investitionszuschusses hat zumindest auf Basis einer Projektstudie oder eines ausgereiften Projektentwurfes (inkl. Kostenschätzung) zu erfolgen
und sollte nicht wie im vorliegenden Fall als Vorauszahlung bzw. Ansparung für etwaige künftige Projekte dienen. Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeine Innsbruck (Subventionsordnung) hatte die
Auszahlung von Förderungsmitteln für Bauprojekte darüber hinaus nur nach Maßgabe des Baufortschrittes stattzufinden.
Folglich wurde die ab dem Jahr 2021 hierfür zuständige, subventionsauszahlende
Fachdienststelle, das Referat Frauen und Generationen des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport angehalten, den Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung im Zusammenhang mit künftigen Bauprojekten zu entsprechen.
Mitte des Jahres 2022 wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass die Auszahlung von Sondersubventionen (Investitionszuschüssen) an den Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ und die Prüfung der jeweiligen Verwendungsnachweise (nun)
dem Referat Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung des Amtes für Finanzverwaltung der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung obliegt.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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