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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.7

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-7-

13.

Maglbk/42022/LA-LSA/1 /SCW

rechten für Wohnbauförderungsdarlehen zugunsten des Landes Tirol sowie
zur Sicherstellung von Bankkrediten,
welche zur Verwirklichung des Studentischen Wohnens Karmelitergasse aufgenommen werden, dies bis zu einer
Gesamtbelastung in Höhe von
€ 17 Mio.

Stadt Innsbruck - lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
Einbringungs- und Rückgliederungsvertrag
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.03.2023:
1.

Die Stadt Innsbruck bringt folgende
Trennstücke laut Teilungsplan des
DI Stefan Rudig vom 30.09.2022, GZ
5187-1/22 durch Übertragung des Eigentums unentgeltlich in die IIG KG
ein:
von Gst.

2.

EZ Trennstück
634

1

230

1876/2

634

2

10

1876/2

634

4

7

1876/3

634

13

90

502

634

14

196

1876/6

634

21

32

Aus dem Vermögen der IIG KG werden
folgende Trennstücke laut Teilungsplan des DI Stefan Rudig vom
30.09.2022, GZ 5187-1/22 an die Stadt
Innsbruck ins öffentliche Gut übertragen:
EZ Trennstück

Fläche (m2)

1876/5

237

9

13

519

233

11

179

503

233

19

3

504

231

20

2

517

233

23

117

500

237

24

2

3.

Dieses Rechtsgeschäft gilt vorbehaltlich der erforderlichen Exkamerierung
der unter Punkt 1. genannten Trennstücke.

4.

Die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG räumt der Stadt Innsbruck ein
Belastungs- und Veräußerungsverbot
an den eingebrachten Trennstücken
ein. Ausgenommen von diesem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist die
Belastung der Liegenschaft mit Pfand-

GR-Sitzung 23.03.2023

Die Vertragsparteien übernehmen
wechselseitig keine wie immer geartete
Gewähr und Haftung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Eigenschaft, eine bestimmte Beschaffenheit, eine bestimmte Eignung oder einen bestimmten Ertrag des jeweiligen
Trennstücks. Insbesondere übernehmen die Vertragsparteien wechselseitig
keine Haftung für die Freiheit von Kontaminierungen oder Bodenverunreinigungen, welcher Art auch immer.

6.

Die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG hat in ihrer Tätigkeit die Stadt
Innsbruck in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung
ihrer Aufgaben in allen Bereichen der
Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der
Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die
Gesellschaft hat sich selbst an dieser
Sozialpflichtigkeit zu orientieren. Das
auf dem vertragsgegenständlichen
Grundstück neu zu errichtende Gebäude soll dem Zwecke der Wohnraumschaffung für Studierende und
Lehrende dienen, insbesondere um
leistbaren studentischen Wohnbau zu
schaffen. Die Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaften erfolgt sohin zum Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung von städtischen
Grundstücken, aber auch zum Zwecke
der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer
Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaft seitens der Stadt Innsbruck somit insbesondere auch zum Zwecke
der städtebaulichen Entwicklung unter
Berücksichtigung einer Wohnbebauung. Es ist Aufgabe der Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe wird mit
der gegenständlichen Einbringung der

Fläche (m2)

1757

von Gst.

5.