Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.8
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lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG übertragen.
7.
8.
9.
Die gegenständliche Einbringung findet
auf der Grundlage des Artikel 34 des
Budgetbegleitgesetzes 2001 statt und
wird dafür die steuerliche Sonderregelung für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen. Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG beteiligt ist,
steht diese Gesellschaft unter beherrschendem Einfluss der Stadt Innsbruck
als Körperschaft öffentlichen Rechts
und sind diese Ausgliederung und dieses Rechtsgeschäft demnach von der
Gesellschaftssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den
Stempel- und Rechtsgebühren sowie
von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Die Vertragsparteien tragen die Kosten der Beglaubigungen, die Kosten der für die Einholung aller erforderlichen behördlichen
Genehmigungen sowie die Kosten der
mit der Selbstberechnung beauftragten
Parteienvertreterin jeweils zur Hälfte.
Zweck dieses Vertrages ist weiters die
Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen, nämlich
der von der Stadt Innsbruck seinerzeit
an die IIG KG übertragenen Aufgabe
der Verwaltung von städtischen Grundstücken in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Grundstücksteile der
IIG KG. Die Übertragung der vertragsgegenständlichen Trennstücke erfolgt,
damit die Stadt Innsbruck diese Trennstücke künftig zu Erfüllung von in ihrer
Verantwortung liegenden Aufgaben,
nämlich als öffentliche Verkehrsflächen
zu Zwecken der Straßenverwaltung
nutzen kann. Die Verwaltung öffentlicher Verkehrsflächen ist nicht Aufgabe
der IIG KG, sodass eben die Rückgängigmachung von Ausgliederungen zur
Zweckerreichung erforderlich ist.
Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und
bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
GR-Sitzung 23.03.2023
14.
IV 3991/2023
Volksschule Franz-Fischer-Straße
- Tagesheim, Mittagstisch und
Aufzugsanlage
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.03.2023:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Finanzierung der Adaptierungskosten laut
vorliegendem Bericht der lnnsbrucker
Immobilien GmbH (IIG) in der Volksschule Fischerstraße inklusive einer
Schwankungsbreite von 15 % in Höhe
von bis zu € 1.265.000,-- netto zu. Die
Stellungnahme des Beirates für Großprojekte und die dazugehörigen Erläuterungen der IIG werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Mit diesem Mitteleinsatz kann in den
auszusiedelnden Räumlichkeiten des
Kindergartens letztlich ein Mittagstisch
für ca. 100 SchülerInnen mit Aufwärmküche, drei Tagesheimklassen, zwei
Teilungsräume, volksschulgerechte Sanitäranlagen, ein Personal-WC und ein
Reinigungsraum errichtet werden. Das
Tagesheim inklusive Mittagstisch im
3. Obergeschoss wird in das Parterre
verlegt und die freie Fläche zum Klassen- und Teilungsraum rückgebaut. Für
die barrierefreie Erschließung des Gebäudes wird im Innenhof eine Aufzugsanlage errichtet. Zusätzlich werden
Brandschutz- und Akustikmaßnahmen
umgesetzt und die Beleuchtung auf
LED umgestellt.
3.
Das vorliegende Projekt ist als Haushaltsprogramm P2023_KG_WILTEN_FISCHERSCHULE im Voranschlag für 2023 auf der FIPOS
1.240000.786100 mit € 50.000,-- als
Planungsansatz vorgesehen und in der
mittelfristigen Finanzplanung für das
Jahr 2024 mit € 700.000,-- präliminiert.
Für den Mittelbedarf in Höhe von
€ 700.000,-- wird ein Nachtragskredit
im Jahr 2023 eingereicht. Für die weitere budgetäre Vorsorge ist eine
Budgetanmeldung für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2024 vorzunehmen. Der Be-