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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.88

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Zur Follow up – Einschau 2022 erbrachte das Amt für Personalwesen den Nachweis, dass der Trauungsassistenz-Dienst an die betroffene Bedienstete nachgezahlt
worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für die seit dem Jahr 2013 vom Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft angebotenen Außentrauungen an den beiden Standorten „Villa Blanka“ und „Congress
Igls“ (gewöhnlich am Freitag- und Samstagnachmittag) gelangten über Verfügung
der damaligen Bürgermeisterin dahingehende Pauschalabgeltungen zur Auszahlung.
Konkret erhielt der die Trauungen durchführende Bedienstete die große Außentrauungspauschale (Wertstand im Jahr 2021: brutto € 228,57; ursprünglich im Jahr
2013: brutto € 200,00). Für den Bereitschafts-Bediensteten war die so genannte
„kleine Außentrauungspauschale“ (Wertstand im Jahr 2021: brutto € 91,42; ursprünglich im Jahr 2013: brutto € 80,00) vorgesehen.
Hinsichtlich einer Außentrauung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vorgesehene Außertrauungspauschale klein offensichtlich irrtümlich nicht an den dienstverrichtenden Mitarbeiter zur Auszahlung gelangte.
Die Kontrollabteilung regte gegenüber dem Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ der MA II an, den aufgezeigten Sachverhalt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen der MA I zu überprüfen. Allenfalls war über
eine Nachzahlung an den betroffenen, mittlerweile aus dem städtischen Dienst ausgeschiedenen, Bediensteten zu beraten.
Zur Follow up – Einschau 2022 erbrachte das Amt für Personalwesen den Nachweis, dass die Außentrauungspauschale an den betroffenen Bediensteten nachgezahlt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Hinsichtlich der Höhe der Außentrauungspauschalen war für die Kontrollabteilung
auffällig, dass eine Wertanpassung vom Amt für Personalwesen der MA I erst seit
dem Jahr 2015 (Einführung bereits im Jahr 2013) vorgenommen worden ist. Dazu
recherchierte die Kontrollabteilung, dass die Leiterin des Referates Besoldung seinerzeit die Anweisung gab, künftig „keine automatische Valorisierung“ dieser Pauschalen vorzunehmen. Diese Vorgehensweise wurde im Folgejahr (also 2014) so
vollzogen, ab dem Jahr 2015 fanden allerdings sodann Wertanpassungen nach
Maßgabe der jährlichen Gehaltsabschlüsse statt.
Für die Kontrollabteilung erschien es denkbar, dass diese Vorgehensweise (keine
Wertanpassung) allenfalls auch aus dem Grund angedacht war, zumal für derartige
Außentrauungen die Einhebung einer Kommissionsgebühr in Höhe von € 350,00
vorgesehen worden ist. Die Kommissionsgebühr im betraglichen Ausmaß von
€ 350,00 stand aus besoldungstechnischer Sicht in Zusammenhang mit den anfallenden Außentrauungspauschalen. Dies insofern, als sich ausgehend vom summierten Betrag von brutto € 280,00 (Außentrauungspauschale groß für den Trau-

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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