Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.116
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GR Mag. Plach: Ich ziehe meine Wortmeldung zurück.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Die Opfer-Täter-Umkehr, die der Herr Bürgermeister hier
wieder vorbringt, ist erstaunlich. Dass Dir
jegliches juristisches und Zuständigkeitswissen offenbar fehlt, kennen wir von anderen
Themen. Du bist Personalreferent und Bürgermeister dieser Stadt seit fünf Jahren.
Wenn es Dir jemals ein Anliegen gewesen
wäre, hättest Du auch in Deiner langjährigen politischen Tätigkeit eine demensprechende Regelung schon andenken können.
Jetzt die Sache so hinzustellen, da
GRin Bex, BSc aus eigener Betroffenheit
das Thema als Antrag einbringt und Du
Dich wieder schützend vor jemanden stellst,
ist an Untergriffigkeit und am Abschieben eines Themas nicht zu unterbieten. Ich habe
im Übrigen den Namen von GRin Bex, BSc
nicht erwähnt, das hast Du gemacht und die
Sache so dargestellt.
Wie gesagt, wenn es Dir wirklich irgendwann in der fünfjährigen Bürgermeistertätigkeit ein Anliegen gewesen wäre, hätte es
nur eines kurzen E-Mails sowohl an die
Mag.-Abt. I, Personalwesen oder Präsidialangelegenheiten, bzw. den hohen Vorsitzenden des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses bedurft, sodass
man dies schon vor einiger Zeit initiieren
hätte können. Es könnte dann Deine Fraktionskollegin bereits in den Genuss dieser
Regelung kommen.
Es war Dir aber bisher kein Anliegen. Du
hast das Thema überhaupt nicht am Tapet
gehabt und keine Initiative diesbezüglich
gefasst. Jetzt ist es Thema, weil es eine
Person aus Deiner Fraktion betrifft.
StRin Mag.a Mayr: Ich möchte mich in meiner Rolle als Zuständige für Frauen zu Wort
melden. Ich darf vielleicht an eine parteiübergreifende Initiative erinnern, bei der wir
uns über die Motivation, dass mehr Frauen
in die Politik gehen sollen, verständigt haben. Gemeinsam wurde ein Video gedreht.
Das ist auf die Initiative von GRin
Mag.a Duftner zurückgegangen. Damals war
es auch schon Thema, dass auf Grund der
mangelnden Karenzierung auf kommunaler
Ebene viele Frauen abgeschreckt werden,
in die Politik zu gehen. Damals haben wir
gesagt, dass man in diese Richtung etwas
tun müsste.
GR-Sitzung 23.03.2023
Ich darf erinnern, dass es sich dabei um ein
Landesgesetz handelt. Das war uns damals
auch bewusst. Man muss sich allerdings ansehen, wo dies eine große Rolle spielt,
nämlich in den Kommunen. Dazu möchte
ich nur ein Beispiel bringen. Ich bin amtsführende Stadträtin. Das ist ein Fulltime-Job
und daher ist es nicht mehr möglich von
"halbe-halbe" zu sprechen. Sollte ich durch
Krankheit oder eine Karenz ausfallen, dürfte
GR Mag. Plach als meine Vertretung im
Stadtsenat nicht einmal eine Unterschrift
leisten. Er darf mich während der Sitzung
vertreten, aber sonst gar nichts machen. Es
gibt einfach keine Regelung für solche
Fälle. Ich müsste wirklich auf den Job als
Stadträtin verzichten. Daher sind noch viele
Punkte offen.
Ich habe bei den Koalitionsverhandlungen
im Land Tirol bei dem Kapitel Gleichstellung
diesen Punkt eingebracht. Dies sollte man
auf landesgesetzlicher Ebene konkret prüfen. Das würde eine höhere Beteiligung für
Frauen bedeuten, aber es ist auch für Männer wichtig, in Karenz gehen zu können.
Daher begrüße ich den Antrag und werde
ihn unterstützen. Vielleicht möchte sich GR
Mag. Plach als Vorsitzender des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses auch noch dazu äußern.
GR Mag. Plach: Es war mir zuerst wichtig,
die Ausführungen von StRin Mag.a OppitzPlörer zu hören, bevor ich mich zu Wort
melde. Ich nehme jetzt auch zur Kenntnis,
dass sich die Begründung des Antrages etwas geändert hat. Ich kann die rechtlichen
Bedenken nicht nachvollziehen. Es werden
keinerlei bundesgesetzliche Materien berührt. Die Dienstrechte für Gemeinde- und
Landesbedienstete, wie auch für Gemeindeund LandespolitikerInnen, regelt laut Bundesverfassung das jeweilige Bundesland.
Der Tiroler Landtag ist bei uns dafür kompetent. Es gibt aktuell sehr viele Beispiele, wo
wir auch abseits der sondergesetzlichen Bestimmung des Antragsrechtes nach § 89
IStR auf Änderung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) mit anderen Anregungen an den Tiroler Landesgesetzgeber herangetreten sind. Zum Beispiel die gerade im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss behandelte Änderung des Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetzes, wenn wir über die Sonderverträge reden. Auch andere Bestimmungen