Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.133
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52.26 MagIbk/54511/GfGR-AT/52/2023
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Entfernung von falsch abgestellten E-Scootern (Bgm.Stellv. Lassenberger)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir kennen
alle das Problem der herrenlosen Elektroroller, die wir überall im Stadtbild sehen. Es
liegen uns immer mehr Beschwerden von
Fußgängern vor, dass die Roller mitten im
Weg liegen und gefährlich abgestellt sind,
sodass man darüber stolpert. GRin Klaus
schickt uns täglich Fotos, wie schwierig es
für sie ist, mit dem Rollstuhl an den falsch
abgestellten Rollern vorbeizukommen. Gerade für Menschen mit Behinderung ist es
oft wirklich schwer, diese Geräte aus dem
Weg zu räumen, weil sie ziemlich Gewicht
haben.
Daher sollte die zuständige Dienststelle damit beauftragt werden, zu erheben, welche
Maßnahmen gegen dieses Abstellen durchsetzbar sind. Vielleicht ist sogar die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von
zirka € 50,-- möglich. Soweit mir bekannt ist,
hat die Gemeinde Rum diesen Schritt bereits gesetzt. Wenn meine Informationen
stimmen, werden dort die E-Roller, die nicht
ordnungsgemäß abgestellt sind, vom Straßenbetrieb der Gemeinde eingesammelt.
Bei Abholung muss die Betreiberfirma eine
Kaution von € 50,-- hinterlegen.
Heute handelt es sich nur um einen Prüfantrag. Trotzdem ersuche ich
um Annahme des beiliegenden Antrages.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Mayer: Ich danke für den Antrag. Wir
haben einen ähnlichen Antrag bereits letztes Jahr eingebracht. Ich kann mich erinnern, dass StRin Mag.a Schwarzl damals
ausgeführt hat, dass bereits Gespräche mit
den BetreiberInnenfirmen geplant sind. Es
wäre daher interessant, zu wissen, wie der
derzeitige Stand ist und ob bereits Ergebnisse vorliegen.
Das nicht ordnungsgemäße Abstellen der
E-Roller ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für ältere Menschen ein Problem.
Ich habe diesbezüglich auch schon viele
Meldungen bekommen. Es wäre daher für
GR-Sitzung 23.03.2023
mich interessant zu wissen, wie der aktuelle
Stand der Gespräche mit den AnbieterInnen
ist.
GR Gleinser: Die Elektroroller werden mittlerweile wie Fahrräder gewertet. Auf Gehsteigen darf man ein Fahrrad abstellen,
wenn dieser 2,50 m Breite aufweist. Das gilt
auch für den Scooter. Zusätzlich gibt es die
Fahrradabstellplätze, auf denen man EScooter parken kann. Darüber hinaus ist
das Gerät ganz gleich wie ein Fahrrad zu
sehen. Die BetreiberInnenfirma ist schon
auch der/die Eigentümer/in, die von den
KundInnen die Zahlung einholen kann.
Wir haben hier die gleiche Situation wie bei
den Fahrrädern. Jetzt die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) zusätzlich mit der
Aufgabe zu betrauen, ist doch eine größere
Maßnahme, da man diese bei den Fahrrädern nicht umsetzt. Insofern müsste man
schon sagen, dass die Überwachung dessen falsch angesiedelt ist. Die Aufgaben der
MÜG sind breit aufgestellt und wenn dies
zusätzlich hinzukommt, müssen wir gleich
viel mehr Personal einstellen, weil sonst
wird das Ganze schwierig.
Es stellt sich aber die grundsätzliche Frage,
wenn eine Firma im öffentlichen Raum Business macht - das Abstellen der Fahrzeuge
ist ein Parken der Fahrzeuge -, dann muss
man sich als Stadt Innsbruck überlegen, ob
wir nicht eigene Zonen dafür ausweisen,
diese vermieten und von den BetreiberInnen Geld einfordern.
Das Problem hat Bgm.-Stellv. Lassenberger
super erkannt, aber ich glaube, die MÜG ist
hier absolut die falsche Stelle, um dies zu
kontrollieren.
GR Buchacher: Ich kann den Antrag und
die Annahme nur unterstützen. Die Bundeshauptstadt Wien ist in der Sache schon viel
weiter. Dort gibt es klar definierte Abstellflächen, auf denen die Scooter zu parken sind.
Wer das überprüft oder auch nicht, ist für
mich sekundär. Jedenfalls hat es Konsequenzen für die Firmen, wenn die Scooter
nicht dort abgestellt werden. Solche Bereiche gibt es über die gesamte Stadt verstreut, damit zum Beispiel blinde Personen
nicht über das "Graffl" fliegen.
StRin Mag.a Mayr: GR Buchacher hat die
Position der SPÖ übermittelt. Ich darf als