Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.132

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VertreterInnen der verschiedensten Fähigkeiten einzubinden. Wir wollten eigentlich
ursprünglich einen Spielplatz bauen, der total inklusiv ist. Es ist aber besser, auf jedem
Spielplatz ein entsprechendes Gerät zu haben, denn wir müssen die Interessen von
vielen Kindern und Eltern berücksichtigen.
Zudem sind auch ökologische Ansätze zu
beherzigen. Unser Motto ist nicht alles für
alle, sondern für alle etwas.
Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und
der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, wird es eine
Arbeitsgruppe geben, die dieses Thema
auch am Beispiel des Vorbildes der Stadt
Nürnberg abarbeiten wird. Dazu wird ein
Bericht vorgelegt. Ich bitte dies GRin
Mag.a Klingler-Newesely auszurichten und
wenn sie Nachfragen hat, kann sie sich einfach bei mir melden. Ich habe dazu auch
eine sehr schöne Präsentation.
Beschluss (bei Abwesenheit von GR
Mag. Krackl, 1 Stimme; einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2023 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
52.25 MagIbk/54511/GfGR-AT/51/2023
Bereich Hauptplatz Mühlau, Einführung von Halte- und Parkverboten (GR Dipl.-Päd. Höck)
GR Dipl.-Päd. Höck: Bei dem Antrag geht
es darum, dass jene Stellen, die für das
Parken nicht geeignet und dieses dort auch
nicht erlaubt ist, durch eine ausführliche Beschilderung eines Halte- und Parkverbotes
gekennzeichnet werden. Gerade an der
Ecke der Arzler Straße mit dem Eingang
zum Mühlauer Platz gehen die Kinder der
Volksschule über die Straße. Dort ist der
Zebrastreifen sehr oft durch Lieferfahrzeuge
oder andere Gefährte verstellt. Die Kinder
müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Das trifft natürlich auch auf Erwachsene zu und ist eine sehr gefährliche Situation. Daher stellen wir den Antrag, dass
diese Abschnitte gut gekennzeichnet werden, dass dort kein Parken erlaubt ist.
In weiterer Folge stellt sich die Situation
Richtung Kirchgasse gleich dar. Das Parken
ist dort nicht erlaubt, aber die Autos werden
GR-Sitzung 23.03.2023

trotzdem abgestellt. Wenn dort ein Noteinsatz ist, kommt man überhaupt nicht durch.
Das wäre eine pure Katastrophe. Die bestehenden Parkplätze sind alle eingezeichnet
und es wird kein einziger vernichtet, denn
diese sind bereits genehmigt.
Daher ersuche ich, an Stellen, an denen
kein Parken erlaubt ist, dies auszuschildern.
Ich beantrage daher
die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich denke, dass wir
den Antrag gar nicht dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuweisen müssen, sondern wir können ihn gleich annehmen. Dort besteht ohnehin ein gesetzliches
Halte- und Parkverbot, daher muss man
prüfen, ob eine zusätzliche Beschilderung
notwendig ist. Sowohl ein gesetzliches
Halte- und Parkverbot, das nicht beschildert
ist, als auch eine Maßnahme der zusätzlichen Ausweisung ist mit der Polizei abzusprechen, dass öfters eine Kontrolle erfolgt.
Den Antrag müssen wir nicht dem Stadtsenat zuweisen, sondern einfach der Mag.Abt. III, Verkehrs- und Umweltmanagement,
zukommen lassen.
GR Dipl.-Päd. Höck: Dann ziehe ich den
Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat
zurück und beantrage
die Annahme des beiliegenden Antrages.
Beschluss (bei Abwesenheit von GR
Mag. Krackl, 1 Stimme; einstimmig):
Der von GR Dipl.-Päd. Höck und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2023 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalte nach angenommen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.