Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.249

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Die aus Sicht der Kontrollabteilung unzutreffenden Kontierungen
wurden wohl auch im Referat Buchhaltung des Amtes für
Rechnungswesen der MA IV übersehen, zumal dort die dahingehenden Auszahlungs- und Einnahme-Anordnungen des Büros des
Bürgermeisters als „rechnerisch richtig“ gekennzeichnet worden sind.
Ausgehend von diesem festgestellten Anschaffungs- und Förderungsvorgang sprach die Kontrollabteilung an die involvierten Fachdienststellen mehrere Empfehlungen im Zusammenhang mit der
VRV-konformen Verbuchung derartiger (und allenfalls künftig ähnlich
gelagerter) Geschäftsfälle aus.
In den dazu abgegebenen Stellungnahmen folgten die betroffenen
Fachdienststellen den Anregungen der Kontrollabteilung; als
notwendig erachtete buchhalterische Korrekturen wurden/werden in
die Wege geleitet.

Nachzahlung Betriebsund Heizkostenabrechnung 2021
für Mietobjekt
Exlgasse 12 –
Empfehlungen

Für die Kontrollabteilung wurde eine Auszahlung der MA IV – Referat
Haushaltswesen und Controlling über den Betrag von brutto € 888,43
an das Stift Wilten auffällig. Diese betraf den Nachzahlungsbetrag
infolge der Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Jahres 2021 für
die von der Stadt Innsbruck im Objekt Exlgasse 12 angemieteten
Flächen. Im Buchungstext wurde vermerkt, dass es sich hierbei um
„BK 2021 – Lagerhalle Stadtmuseum Exlgasse 12“ handeln würde. Die
buchhalterische Abwicklung der Auszahlung erfolgte über den Fonds
361010 – Stadtarchiv.
Über diese Buchungsdetails zeigte sich die Kontrollabteilung aus dem
Grund verwundert, zumal das Stadtarchiv/Stadtmuseum mit seinen
(Archiv-)Beständen bereits im Sommer/Herbst des Jahres 2019 in ein
neues Objekt (Depot Feldstraße 11 a/b) übersiedelt ist. Weitere
Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass die im Objekt
Exlgasse 12 von der Stadt Innsbruck angemieteten Flächen
mittlerweile (im Wesentlichen) vom Amt für Sport der MA V zur
Lagerung der Ausstattung der städtischen Kunsteislaufplätze genutzt
werden.
Wie die Kontrollabteilung feststellte, sieht der in Geltung stehende
Mietvertrag vor, dass die Überlassung des Mietgegenstandes zum
Zweck der Nutzung als „Lager für das Stadtmuseum“ dient.
Dahingehende Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung
der
Vermieterin.
Eine
derartige
schriftliche
Zustimmungserklärung der Vermieterin war in den von der
Kontrollabteilung gesichteten Aktenbestandteilen zum Prüfungszeitpunkt nicht vorzufinden.

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Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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