Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.326
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(zu Punkt 53.2)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
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BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 01.03.2023
Neugestaltung Bozner Platz, Planungen und Kostenschätzung;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/14/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 23.02.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 23.02.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die bereits nachweisliche massive Kostensteigerung begründen der Bürgermeister und die
ressortverantwortliche Stadträtin mit der Steigerung des Baukostenindex bzw. aufgrund hoher
Energiekosten etc. Demnach ist nicht auszuschließen, dass auch der Baukostenindex bzw.
die Energiekosten etc. auch in den kommenden Jahren massiv steigen könnten und es somit
nicht bei den derzeit kolportierten Gesamtkosten für die Neugestaltung Bozner Platz in Höhe
von € 9,3 Mio. bleiben wird!
Frage 1:
Ist es richtig, dass die Gesamtkosten für die Neugestaltung Bozner Platz in Höhe
von € 9,3 Mio. nur eine derzeitige Schätzung sind und man damit rechnen muss,
dass die Neugestaltung des Bozner Platzes tatsächlich wesentlich mehr kostet?
Antwort:
Die Bauarbeiten für die Neugestaltung des Bozner Platzes wurden noch nicht
ausgeschrieben, es liegen daher keine Angebotspreise vor. Zum aktuellen
Planungsstand vor Ausschreibung können daher die Kosten nur auf Basis
einer sogenannten Kostenberechnung auf Grundlage eines vorbereiteten
Leistungskataloges prognostiziert werden. Die Baukosten wurden mit
€ 6.762.000,-- berechnet. Es handelt sich daher um keine Kostenschätzung,
sondern bereits um die höhere Genauigkeitsstufe der Kostenberechnung
(siehe Abbildung unten).
In den Baukosten sind definitionsgemäß keine Reserven, Honorare oder Nebenkosten enthalten (ÖNORM B 1801-1, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96NORM_B_1801-1). Unter Hinzurechnung einer Reserve
für Baukostensteigerungen von 25 % (das sind rund € 1.700.000,--) sowie der
sonstigen Kosten (Wettbewerb, Planungshonorare, Projektnebenleistungen
und Reserven) ergeben sich die Gesamtkosten zu € 9.256.501,--.
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