Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.389
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3. Gibt es bereits einen Zeitrahmen für die Umsetzung des
Stadtsenatsbeschlusses vom 22.2.2023 für die Errichtung von öffentlichen
Grillplätzen auf ebendiesem Grundstück, wo sich momentan der
Hundeabrichteplatz befindet?
3 a. Wenn ja, wie sieht dieser Zeitrahmen aus?
3 b. Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?
4. Ist es dem derzeitigen Pächter erlaubt, das überlassene Grundstück selbst
wiederum zu Trainingszwecken von Hunden in irgendeiner Form Dritten zu
überlassen?
5. Ist es dem derzeitigen Pächter erlaubt, das überlassene Grundstück an
etwaige andere Interessenten längerfristig in irgendeiner Form
weiterzugeben?
5 a. Wenn ja, ist die Stadt Innsbruck davon in Kenntnis zu setzen?
6. Plant die Stadt Innsbruck, den nördlichen Teil des Grundstückes, der derzeit
an den Verein „Tiroler Hundefreunde" verpachtet ist, bis zur Errichtung von
Grillplätzen bzw. zum Zwecke einer möglichen anderweitigen Nutzung von
öffentlichem Interesse in nächster Zeit anderweitig zu verpachten?
6 a. Wenn ja, ab wann, an wen und zu welchem Zweck?
7. Gab es in den letzten 5 Jahren Anfragen an die Liegenschaftsverwaltung oder
die IIG von Vereinen oder Privatpersonen, das o.e. Grundstück zum Zweck
von Hundetrainings verpachtet bzw. in anderer Form überlassen zu
bekommen?
8. Kann bis dato von beiden Partnern - also Stadt Innsbruck und Verein „Tiroler
Hundefreunde" sichergestellt werden, dass der nördliche Teil des
Grundstückes 293 KG Mutters vom Pächter „Tiroler Hundefreunde"
ausschließlich als Hundeabrichteplatz genutzt wird?
8 a. Wenn ja, wie?
8 b. Wenn nein, warum besteht die Stadt Innsbruck nicht auf die Einhaltung allfälliger
Vereinbarungen durch den Pächter?
9. Ist der Stadt Innsbruck der schlechte Zustand der überlassenen
Grundstücksfläche bekannt?
9 a. Wenn nein, warum ist es nicht im Interesse der Stadt Innsbruck, dass das
überlassene Grundstück in einem besseren Zustand ist?
9 b. Wenn ja, warum wurde bzw. wird dagegen nichts unternommen - schließlich
sollen auf diesem Platz unter ordentlichen Bedingungen Hunde abgerichtet werden?
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