Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.390

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10. Gibt es Auflagen zur Grundstücksinstandhaltung, die vom Pächter zu erfüllen
sind?
10 a. Wenn ja , welche?
11 . Besteht seitens der Stadt die Möglichkeit, Nachschau zu halten , ob der
tatsächliche Nutzungszweck der überlassenen Grundstücksfläche - also das
Abrichten/ Training von Hunden auf dem Hundeabrichtplatz nach
tierschutzqualifizierten Standards erfolgt?
11 a. Wenn ja, wann und durch wen ist eine solche Nachschau erfolgt und zu
welchem Ergebnis ist man gekommen?
11 b. Wenn nein, warum nicht?
12. Liegt es nicht im Interesse der Stadt Innsbruck, dass auf einem Grundstück im
Eigentum der Stadt Innsbruck, das als Hundeabrichteplatz genutzt wird,
tierschutzqualifizierte Trainingsstandards eingehalten werden?
13. Wenn das Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Pächter aufgrund der
zukünftigen Nutzung des Grundstückes als Grill- und Freizeitplatz aufgelöst
wird, wird die Stadt aktiv eine alternative Fläche in städtischem Eigentum als
Hundeabrichteplatz anbieten?

Dr. in Birgit Winkel
(Gemeinderätin)

lnnsbrucker Volkspartei - Gemeinderatsklub
Rathaus, Maria-Theresien-Str. 18, 6020 Innsbruck
Tel : +43 512 5360 -1337 • oevp@innsbruck.gv.at • www.innsbrucker-vp.at