Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.39
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auf den Stress, den sie dort haben, wo sie
davor ihren Hauptwohnsitz hatten, weil sie
sich dort für ein paar Tage abmelden und
schließlich wieder anmelden müssen, passiert das nicht.
Wenn wir uns ehrlich sind, GR Onay, und
es eine Lösung für dieses Jahr gegeben
hätte, dann wäre eben das Argument gefallen, wie wir für die nächsten fünf Jahre sicherstellen, dass diese Idee nicht missbräuchlich oder sonst irgendwie verwendet
wird. Ich glaube, es wäre ganz egal, was in
dieser Vorlage steht, es hätte eine Mehrheit
gegeben, die das ablehnt. Und zwar nicht
aus inhaltlichen Gründen, sondern aus parteipolitisch motivierten Gründen - das muss
in der Öffentlichkeit einmal klargestellt werden.
GR Wanker: Nachdem diese Diskussion
wieder ihren Anlauf nimmt, stelle ich den
Antrag auf Absetzung zur Verbesserung
dieses Antrags.
im Juni 2022 durchgeführte Architekturwettbewerb) laut aktualisierter Gesamtkostenschätzung in Höhe von
€ 32.905.507,-- einen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von € 8.152.806,-zu gewähren.
2.
Der Finanzierungsbeitrag ist gemäß
beigeschlossenem Tilgungsplan auf
30 Jahresraten aufzuteilen, wobei die
Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung
vorzusehen ist. Der jährliche Finanzierungsbeitrag beläuft sich laut Berechnungsmodell auf durchschnittlich
€ 272.000,--, wobei für die jährlichen
Raten der aktuelle Tilgungsplan maßgebend ist. Der städtische Beitrag ist
an den Finanzierungsbeitrag des Landes Tirol, welcher in gleicher Höhe gewährt wird, gebunden.
3.
Die Bedeckung 2023 erfolgt über die
Sondersubventionsposition SO
(530000 777400255 SO
192_530_NEUBAU_RK 272.000,00)
und als aufzunehmende Position SO im
Voranschlag 2024 sowie der Mittefristplanung ab 2025. Die Differenz der ersten Rate (€ 377.628,--) zum Voranschlag 2023 in Höhe von € 105.628,-ist mittels Nachtragskredit zu bedecken
und auszugleichen.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Land
Tirol und unter Berücksichtigung der
stadtspezifischen Besonderheiten die
städtische Fördervereinbarung umgehend zu finalisieren und entsprechend
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) fertigen zu lassen. Über
den erfolgten rechtskräftigen Abschluss
der Fördervereinbarung von Land und
Stadt ist der Gemeinderat zu informieren.
5.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Beirates für Großprojekte
vom 10.02.2023 sowie die aktuelle Fragenbeantwortung vom 13.01.2023
durch den Förderwerber Rotes Kreuz
Innsbruck zur Kenntnis.
Anschließend daran wird er dann wieder
dem Gemeinderat vorgelegt. Es kann nicht
sein, dass wir heute, wie bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates, über Stichtage etc. herumdiskutieren. Ich würde sagen, es handelt sich um eine mangelhafte
Vorbereitung für diese Sitzung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
7 Stimmen):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
16.
IV 3635/2023
Österreichisches Rotes Kreuz Freiwillige Rettung Innsbruck - Finanzierungsbeteiligung
Neubau des Vereinsstandortes
Rotes Kreuz Innsbruck und der
städtischen Spielplatzordnung
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt, dem Verein
"Österreichisches Rotes Kreuz - Freiwillige Rettung Innsbruck" für den Neubau des Betriebs- und Rettungsdienststandortes am Sillufer 3/3a (Basis der
GR-Sitzung 23.03.2023
Das ist ein sehr wichtiger Beschluss, der
sich genau an das Land Tirol zur Finanzierung des Neubaus anlehnt.