Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.91

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- 339 -

wird dem Gemeinderat datenschutzkonform
zur Kenntnis gebracht.

E-Mails den Sachverhalt der Sittenwidrigkeit erfüllen.

Ich habe in der Sitzung des Kontrollausschusses für GR Mag. Stoll nachstehenden
Antrag eingebracht, welcher mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Plach, GR Lukovic, BA MA MA und Ersatz-GR DI Roner,
3 Stimmen) angenommen wurde:

3.

1.

Im Kontrollausschuss wurde mittels Umlaufbeschluss festgehalten, dass alle Verträge
von der Einstellung der damaligen Leiterin
der Mag.-Abt. I, Personalwesen, bis jetzt
vorzulegen sind. Es wurden uns aber nicht
sämtliche Verträge zugemittelt.

Die dem Kontrollausschuss nunmehr
vorliegenden Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und
E-Mails betreffend das Dienstverhältnis
von
zur Stadt
Innsbruck werden von einem Sachverständigen aus den Bereichen Arbeitsrecht/Dienstrecht gesamthaft überprüft.
Dabei soll geklärt werden,
1.1 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails ergänzen.
1.2 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails überholen
bzw. Teile davon überholt sind.
1.3 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails gegenseitig aufheben.
1.4 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails gegenseitig widersprechen bzw. sich widersprechende Inhalte
aufweisen.

2.

Die dem Kontrollausschuss nunmehr
vorliegenden Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und
E-Mails betreffend das Dienstverhältnis
von
zur Stadt
Innsbruck werden von einem Sachverständigen aus den Bereichen Arbeitsrecht/Dienstrecht gesamthaft überprüft,
insbesondere ob und inwieweit
2.1 die Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und EMails den Sachverhalt der Sittenwidrigkeit erfüllen.
2.2 Teile der Verträge, Vereinbarungen,
Ergänzungen, Aktenvermerke und

GR-Sitzung 23.03.2023

Der Gemeinderat beauftragt diesbezüglich die Magistratsdirektorin, drei
Sachverständige aus dem Bereichen
Arbeitsrecht/Dienstrecht namhaft zu
machen und dem Stadtsenat zur Beratung und Beauftragung vorzulegen.

Gleich darauf haben wir vom Rechtsvertreter der ehemaligen Leiterin der Mag.-Abt. I,
Personalwesen, einen Brief bekommen, den
ich allen Mitgliedern des Gemeinderates
heute ausgeteilt habe. Ich habe eigentlich
geglaubt, dass die Magistratsdirektorin die
Zustellung dieses Schriftverkehrs übernimmt, was allerdings nicht der Fall war.
Daher habe ich mit ihrer Erlaubnis diesen
Schritt gesetzt.
Wie ist die Sachlage einzuschätzen? Ich
habe mit KD Dr. Fankhauser darüber gesprochen. Man darf nicht vergessen, dass
der Kontrollausschuss die Instanz hinsichtlich der Überprüfung von Vorgängen innerhalb der Stadt Innsbruck ist. Ich habe das
angesprochene Schriftstück des Rechtsvertreters eher als Drohbrief wahrgenommen
und war damit nicht der Einzige. Wir dürfen
uns dadurch keinesfalls einschüchtern lassen, weil wir die Ausgaben und das Steuergeld der Bevölkerung von Innsbruck zu kontrollieren haben. Das machen wir auch und
ich glaube sogar nicht so schlecht. Daher
möchte ich nochmals ein Lob an die Kontrollabteilung, aber auch an die Mitglieder
des Kontrollausschusses aussprechen.
Die Annahme von Umlaufbeschlüssen ist
nicht immer selbstverständlich, auch wenn
sie nur mehrheitlich gefasst werden. Das
war in dem Fall aber so. Wenn man jetzt
sieht, welche Dinge uns nun alle dargelegt
wurden, dann war die erwähnte Abstimmung sicherlich nicht umsonst.
Nun liegt uns der erste Dienstvertrag der
ehemaligen Leiterin der Mag.-Abt. I, Personalwesen, vor. Das Geld, das ihr zustehen
würde, zum Vergleich, welche Summe sie