Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.14
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30.
MagIbk/49418/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan Nr. IN-B63, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Maximilianstraße, KaiserJosef-Straße und Anichstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Abänderungsantrag GR Kunst:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
2.
Die Erlassung des vorliegenden Entwurfes wird, nach Herausnahme der
Grundstücke .1041, 1161/6, .104 und
1159/1 (Bereich Benediktinerstift Admont, Maximilianstraße 8) mit verkleinertem Planungsbereich beschlossen.
Sollte dies gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) nicht möglich
sein, wird die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
beauftragt, bis zur Juni-Sitzung des
Gemeinderates einen 2. Entwurf des
gegenständlichen Bebauungsplanes
mit einem nach Punkt 1. verkleinerten
Planungsbereich vorzulegen, wobei sodann Auflage und Erlassung in einem
beschlossen werden sollen.
Kunst und Lassenberger, beide eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP, TSB und FRITZ, 7 Stimmen; gegen
FPÖ, GERECHT und GR Schmidt, 9 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Kunst und Mitunterzeichner wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP, TSB, NEOS und FRITZ, 9 Stimmen; gegen FPÖ, GERECHT und
GR Schmidt, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Der oben genannte Bebauungsplan wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 25.05.2023
31.
MagIbk/52605/SP-BB-HW/1
Bebauungsplan Nr. HW-B32, Hötting West, Bereich zwischen
Grauer-Stein-Weg und Knappenweg (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/bb), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
FRITZ und GR Schultze, 4 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
32.
Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
32.1
Maglbk/54511/GfGR-AT/107/2023
Einstellung bzw. Rückforderung
der Zulagen an die ehemalige
Amtsvorständin der Mag.-Abt. I,
Personalwesen (GR Depaoli)
Beiliegender von GR Depaoli eingebrachte
dringende Antrag wird von Bgm. Willi auf
Grund vorliegender Rechtsansicht a limine
zurückgewiesen.
32.2
Maglbk/54511/GfGR-AT/108/2023
Heizkostenzuschuss, Ausweitung
auf BezieherInnen des Wohnkostenzuschusses (GR Onay)
Beschluss (einstimmig):
Beiliegendem von GR Onay eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.