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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.15

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Beschluss (einstimmig):

33.2

Sitzung Gemeinderat Juni 2023,
Kurzvortrag zum Thema Alkohol
(GR Lechleitner)

Vorstehender dringender Antrag von
GR Onay wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
32.3

Maglbk/54511/GfGR-AT/109/2023
Richtwert- und Kategorienmieten,
Rücknahme der Anpassung
(GR Onay)

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, NEOS
und TSB, 8 Stimmen):
Beiliegendem von GR Onay eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen
NEOS, 2 Stimmen):
Vorstehender dringender Antrag von
GR Onay wird dem Inhalte nach angenommen.
33.

33.1

Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
Maglbk/54511/GfGR-AT/110/2023
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Ausschöpfen der Mittel aus der
Sprachförderung sowie Ausschreibung der Assistenzkräfte
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 14 Stimmen):
Beiliegendem von GRin Mag.a Klingler-Newesely und Mitunterzeichnerin eingebrachten dringenden Antrag gemäß § 21 Abs. 2
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.

GR-Sitzung 25.05.2023

Maglbk/54511/GfGR-AT/111/2023

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 7 Stimmen; einstimmig):
Beiliegendem von GR Lechleitner und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Vorstehender dringender Antrag gemäß
§ 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) von GR Lechleitner und
MitunterzeichnerInnen wird dem Inhalte
nach angenommen.
33.3

Maglbk/54511/GfGR-AT/112/2023
Stadtmagistrat Innsbruck, Errichtung eines Betriebskindergartens
(GRin Dengg)

Beschluss (einstimmig):
Beiliegendem von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden
Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Vorstehender dringender Antrag von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) wird dem Stadtsenat
zur Vorberatung zugewiesen.