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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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8.

IV 06379/2023
Zusatzvereinbarung für die Laufzeitverlängerung der Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für zwei
WBF-Ergänzungsdarlehen von der
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG für die Errichtung
zweier Wohnbauvorhaben

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):

9.

Stadt Innsbruck, Dachsanierung
Haller Straße 111 zur Errichtung
einer Photovoltaik-Anlage durch
die "Burton" Sportartikelgesellschaft m.b.H.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.05.2023:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Finanzierung der Dachsanierung laut vorliegendem Bericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) des stadteigenen Gebäudes Hallerstraße 111 in
Höhe von € 421.000,-- inklusive einer
Reserve von 10 % zu.

2.

Mit diesem Finanzmitteleinsatz können
neben der Dachsanierung die technischen Voraussetzungen geschaffen
werden, um eine Photovoltaik-Anlage
auf dem Dach auf Kosten des Mieters
"Burton" zu errichten (Errichtungskosten Mieter ca. € 170.000,--). Über die
Nutzung des Daches für die projektierte
Photovoltaik-Anlage wird mit "Burton"
ein Dachnutzungsvertrag abgeschlossen. Das Dienstbarkeitsentgelt beträgt
20 % an den Einnahmen vom nicht für
den Eigenverbrauch produzierten, also
in das Netz eingespeisten Strom. Nach
Berechnungen der ausführenden Firma
erzielt die Stadt dadurch jährliche Einnahmen in Höhe von ca. € 4.000,--. Die
Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Details dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

3.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Liegenschaftsverwaltung, wird beauftragt im Juni 2023 einen Nachtragskredit in der entsprechenden Höhe einzubringen.

Antrag des Stadtsenates vom 17.05.2023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt
den Abschluss vorliegender Zusatzvereinbarung für die Laufzeitverlängerung der
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für
zwei WBF-Ergänzungsdarlehen der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG zum
Zwecke einer Mietzinsdämpfung,
1.

Darlehen Wohnbauvorhaben "Umkehrschleife Amras" - Rückzahlung erfolgt
in 77 vj. Pauschalraten à € 30.672,-beginnend mit 31.03.2023 und einer
angepassten Endrate per 31.03.2042.

2.

Darlehen Wohnbauvorhaben "Roseggerstraße 25/27" - Rückzahlung erfolgt
in 73 vj. Pauschalraten à € 22.519,-beginnend mit 31.03.2023 und einer
angepassten Endrate per 31.03.2041,
welche die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG bei der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG gemäß damaligen
Beschlusses aufgenommen hat.

Herr Bürgermeister wird ermächtigt, die betreffende Zusatzvereinbarung zur bestehenden Haftung zu Gunsten der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen zu unterzeichnen

GR-Sitzung 25.05.2023

IV 7032/2023