Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-06-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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-1-
RechtsnachfolgerInnen im Eigentum an
diesen Grundstücken der Innsbrucker
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) für diese und ihre RechtsnachfolgerInnen im Eigentum des
Grundstückes 517 in EZ 233 KG Wilten
die Dienstbarkeiten
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 5 . 0 6 . 2 0 2 3
1.
Ehrung der Stadt Innsbruck
a) der Errichtung und Erhaltung von
Regenwassersammelleitungen zu
den Verteilerschächten auf Grundstück 1757 und Grundstück 1852
KG Wilten samt Ableitung der Oberflächenwasser auf diese Grundstücke
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
2.
MagIbk/54511/GfGR-AT/31/2023
Gastgärten, Evaluierung der Kosten und Qualität im österreichweiten Vergleich
b) der Unterbauung der Grundstücke 1757 und 1852 KG 81136 Wilten mit einem Fundament
Beschluss (einstimmig):
c) der Überbauung der Grundstücke 1757 und 1852 KG Wilten mit
einem auskragenden Bauteil im
Ausmaß von 61,27 m2
Antrag des Stadtsenates vom 12.04.2023:
Vorliegender Bericht der Geschäftsstelle für
Gemeinderat und Stadtsenat vom
02.06.2023 wird zur Kenntnis genommen.
d) der Nutzung der Grundstücke 1757
und 1852 KG Wilten unterhalb des
auskragenden Bauteils zum Zwecke des Aufenthalts der HausbewohnerInnen und für deren Gäste
sowie zum Zwecke der Aufstellung
von Tischen und Stühlen
Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft
und Tourismus, wird beauftragt, das unter
Punkt 3 (Punkt II. Mietentgelt 2022 bis
2024, Abs. Reinigungspauschale) in den
Gastgartenverträgen angeführte zehnprozentige Reinigungsentgelt rückwirkend mit
01.01.2023 zu streichen, nicht mehr vorzuschreiben und die bereits 2023 bezahlten
Reinigungspauschalen in den Verträgen für
das kommende Jahr gutzuschreiben.
3.
e) der Überbauung der Grundstücke 1757 und 1852 KG Wilten mit
Balkonen im 5. und 6. Obergeschoß
und Markisen und Brandüberschlagsstreifen
Maglbk/42022/LA-LSA/1/SCW
Stadt Innsbruck - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, Dienstbarkeitsvertrag (nachträgliche
Kenntnisnahme)
ein.
2.
Gleichzeitig räumt die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) für
diese und ihre RechtsnachfolgerInnen
im Eigentum des Grundstückes 517 in
EZ 233 KG Wilten der Landeshauptstadt Innsbruck als grundbücherliche
Eigentümerin der Grundstücke 1757
und 1852, beide EZ 634 KG 81136 Wilten und deren RechtsnachfolgerInnen
im Eigentum dieser Grundstücke die
Dienstbarkeit der Nutzung des Regenwassers des Objekts Karmelitergasse 9
für die Bewässerung der stadteigenen
Grünpflanzen ein.
3.
Die Einräumung der Dienstbarkeiten
erfolgt für die Dauer des Bestandes
des neu zu errichtenden Gästehauses
Verfügung des Stadtsenates vom
07.06.2023 gemäß § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.
Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1757 (Karmelitergasse) und
Grundstückes 1852 (Südbahnstraße),
vorgetragen in EZ 634 KG 81136 Wilten (öffentliches Gut) und Verwalterin
des öffentlichen Gutes im Sinne des
§ 5 Tiroler Straßengesetzes räumt gemäß vorliegendem Dienstbarkeitsvertrag (Anlage . /1) für sich und ihre
GR-Sitzung 15.06.2023