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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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von Städten und erweitert den Angebotsmarkt. Das verstehen wir alles. Aber nicht
jede Innovation ist auch immer gut. Vor allem in Europa haben wir das Problem, dass
damit dauerhaft Wohnungen dem Markt entzogen werden und es zu Preissteigerungen
am Wohnungsmarkt kommt.
Das Land Tirol hat gesetzliche Regelungen
geschaffen. Es ging um die Fairness. Die
Wohnungen, die wie touristische Betriebe
genutzt werden, sollen sich entsprechend
an die gleichen Vorgaben und Regeln halten. Aus Wohngebieten wollen wir diese
Kurzzeitvermietung möglichst raushalten,
weil es zu sozialpolitischen Problemen
kommt.
Ich verstehe, das ist nicht so einfach. Wir
befinden uns sozusagen in einer Testphase.
Nur weil wir gesetzliche Regelungen haben,
heißt das nicht, dass sich jede/r sofort daran
hält. In der Tat ist es in der Praxis so, dass
Menschen weiterhin illegal kurze Zeit vermieten.
Vor einem Jahr haben wir uns entschieden,
diesen innovativen Weg der Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen zu gehen. Es
ist etwas Neues, das es in der Form noch
nicht gab. Positiv sind für mich diese
20 Verdachtsmeldungen, die uns die Firma
inklusive der Anzeigedaten lieferte. Sie sind
qualitativ wirklich sehr gut. Das heißt, wir
haben tatsächlich auch richtige Verdachtsfälle erhalten.
Ja, es stimmt, ich verstehe die Kritik von
GRin Mag.a Seidl. Die Ämter sind mit der Bearbeitung nicht nachgekommen. Das ist teilweise Kündigungen und teilweise dem geschuldet, dass die entsprechenden Ämter
nicht alleine für das Thema zuständig sind.
Sie haben auch eine Reihe anderer Aufgaben zu erfüllen. Da würde ich aber trotzdem
bitten, dass man das auseinanderhält.
Es ist etwas Neues, das wir ausprobieren
müssen, denn wir haben den gesetzlichen
Auftrag. Von dem her würde ich wirklich darum bitten, dem Antrag zuzustimmen.
Ich möchte mich für die Zusammenarbeit in
der politischen Arbeitsgruppe AirBnB bedanken. Sie hat wirklich sehr gut funktioniert, trotz der schweren politischen Lage,
die wir in Innsbruck haben. Von der Arbeitsgruppe gab es eine einstimmige Empfehlung an den Stadtsenat, dass wir diesen
GR-Sitzung 13.07.2023

Vertrag verlängern - mit dem Zusatz, dass
es braucht personellen Ressourcen, damit
wir die Datenätze auch optimal nutzen können.
Ich bin froh, wenn die Zusammenarbeit
heute fortgesetzt wird. Der neue Vertrag ist
so verfasst, dass er sich in der Zukunft automatisch verlängert, sofern keine der Vertragsparteien zwei Monate vorher kündigt.
Es stimmt, die Ergebnisse aus den Verfahren, liegen noch nicht vor. Es gibt einen
Fall, der noch beim Verwaltungsgericht anhängig ist. Wir können nach einem Jahr
evaluieren und uns weiter damit befassen.
Ich finde, das müssen wir weiterhin tun,
sonst verschwinden noch mehr Wohnungen
vom Markt und die Preise für Wohnungen
steigen weiter.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe eine
Frage, weil GRin Mag.a Duftner gesagt hat,
dass der Vertrag automatisch verlängert
wird. Ist die Aussage richtig?
GRin Mag.a Duftner: Es gibt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Hier steht:
"… schließt für die Dauer von einem Jahr
..."
Das wäre dann vielleicht ein Punkt, der in
der Unterlage stehen sollte. Wir sehen den
Vertrag sonst erst wieder, wenn wir ihn nicht
kündigen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf auf
Folgendes hinweisen: Auf Seite 5, Allgemeine Vertragsbedingungen, steht sehr
wohl, dass es keiner Kündigung bedarf. Dieser Vertrag läuft von 01.08.2023 bis
31.07.2024 und bedarf keiner Kündigung.
Das heißt, der Vertrag gilt ein Jahr und endet dann.
Ich hoffe, dass wir uns da nicht widersprechen. MDin Mag.a Herlitschka MSc, können
Sie das vielleicht aufklären?
MDin Mag.a Herlitschka MSc: Im Vertrag ist
eindeutig formuliert, dass dieser Vertrag am
01.08.2023 beginnt und für die Dauer von
einem Jahr abgeschlossen wird. Er endet
daher am 31.07.2024, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Erleichtertes
Raunen geht durch den Saal. Wir haben
das gestern im Stadtsenat auch besprochen