Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.58

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30.

Maglbk/49577/LA-LSA/1/KOB/1

nem geringeren als bisher einkalkulierten Ausmaß zu den Bau- und
Sanierungsmaßnahmen der Bobund Rodelbahn Innsbruck-Igls.

Österreichisches Rotes Kreuz Freiwillige Rettung Innsbruck,
Fördervereinbarung für den Neubau des Vereinsstandortes Rotes
Kreuz Innsbruck
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FI, FPÖ und GRin Dr.in Winkel, 15 Stimmen; gegen GERECHT, FRITZ und
GR Schmidt, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2023:
Über die vorliegenden Fördervereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und dem Verein "Österreichisches
Rotes Kreuz - Freiwillige Rettung Innsbruck"
vom 19.06.2023 einerseits und dem Land
Tirol und dem Verein "Österreichisches Rotes Kreuz - Freiwillige Rettung Innsbruck"
vom 30.05.2023 andererseits wird der Gemeinderat gemäß Beschlusspunkt 4. des
Gemeinderatsbeschlusses vom 23.03.2023
informiert und von diesem zustimmend zur
Kenntnis genommen.
31.

IV 9778/2023
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(OSVI), Sanierung Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls, bedingter
zusätzlicher Finanzierungsbeitrag

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt einen bedingten, zusätzlichen
Finanzierungsbeitrag zu den Bau- und
Sanierungsmaßnahmen der Bob- und
Rodelbahn Innsbruck-Igls von maximal
€ 4,57 Mio., um die Einhaltung des
Baubeginns im Februar 2024 sicherzustellen. Dieser zusätzliche Finanzierungsbeitrag entspricht der Hälfte des
Bundesanteiles von maximal
€ 9,14 Mio. (Drittelfinanzierung Stadt Land - Bund) und wird an die folgenden, kumulativen Bedingungen geknüpft:
a) Die Republik Österreich leistet keinen Finanzierungsbeitrag oder nur
einen Finanzierungsbeitrag in ei-

GR-Sitzung 13.07.2023

b) Das Land Tirol übernimmt die Finanzierung der anderen Hälfte des
Bundesanteiles von maximal
€ 9,14 Mio., somit von maximal
€ 4,57 Mio.
2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird bei
Vorliegen der Bedingungen gemäß Beschlusspunkt 1. beauftragt, budgetäre
Vorsorge für den zusätzlichen Finanzierungsbeitrag im Voranschlag 2024
und/ oder 2025 im erforderlichen Ausmaß zu treffen.

Dazu möchte ich anmerken, dass dieser zusätzliche Finanzierungsbeitrag deshalb notwendig ist, weil der Bund keine schriftliche
Zusage für den Drittelanteil abgegeben hat.
Es sind € 4 Mio. im Bundesbudget 2023
drinnen, aber sie geben die Zustimmung
erst, wenn das Ganze in die Ausschreibung
geht. Hinsichtlich dessen kennt sich
GR Kaufmann ganz gut aus.
Das Land Tirol hat in der Regierungssitzung
vom Dienstag dasselbe getan. Wir müssen
das machen, damit der Geschäftsführer die
Ausschreibung für diese Bauarbeiten vornehmen kann und damit wir weiter vorwärtskommen, um den Zeitpunkt zu erwischen,
wo die Homologierung endet und wir die
Bahn weiterbetreiben können. Ich weiß, es
handelt sich hier um viel Geld, aber die
Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls ist die
einzige ihrer Art in Österreich. Es ist der einzige Ort, wo Bob- und SkeletonfahrerInnen
sowie RodlerInnen trainieren und internationale Wettkämpfe stattfinden können.
GR Kaufmann verlässt den Sitzungssaal.
GRin Dengg: Ich habe mich gestern noch
einmal hinsichtlich des Bundes erkundigt,
warum wir das vorfinanzieren müssen. Der
Grund dafür war uns nämlich absolut nicht
klar. Ein paar Beispiele aus der Vergangenheit weisen allerdings ein paar extreme
Kostensteigerungen auf, warum das Ganze
nachvollziehbarer wird.