Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.71

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- 808 -

der Mag.-Abt. V, Sport, gestellt wurde,
schnell und sehr gut beantwortet wurde.

1.

Ich finde, dass uns allen damit ein sehr gutes Gesamtpaket gelungen ist. Es wurde im
vorhin genannten Ausschuss auch ein guter
Konsens über die Inhalte des ganzen Paketes geführt. Dabei hat auch ein für mich
ganz besonderes Thema, das ich im Ausschuss für Sport und Gesundheit auch
schon eingebracht habe, und zwar E-Sports
und die Digitalisierung des Sportes allgemein, einen Platz gefunden.

Gemäß § 89 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 schlägt
der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck in Abänderung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 25.04.2019 und
24.11.2022 die in dem als Anlage 1
vorliegenden Änderungsvorschlag zum
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Stand 07.07.2023, rot dargestellten Änderungen des Stadtrechtes der Tiroler Landesregierung vor.

Danke noch einmal dafür, dass dieses
Thema im Sportentwicklungsplan aufgenommen wurde - natürlich als zukünftiges
Handlungsfeld, welches man irgendwann
bearbeiten muss. Aber schon alleine die
Tatsache, dass wir in der Stadt Innsbruck
dieses Thema in so einem Plan aufnehmen,
gibt dem Ganzen Gewicht und zeigt, dass
wir das für relevant erachten und in Zukunft
weiter darauf aufbauen können.

Im Zuge der Novellierung soll eine Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 erfolgen. In diesem Zusammenhang soll
eine Umreihung der Paragrafen in der
Weise vorgenommen werden, dass die
Bestimmungen über die Entschädigungen sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge der Mitglieder des Gemeinderates
(§ 14f) nicht im 2. Abschnitt (Gemeindeorgane), sondern im letzten Abschnitt (Übergangs- und Schlussbestimmungen) geregelt werden.

Genauso haben wir damals diesen Beschluss gefasst, dass wir diese Thematik in
Zukunft weiter forcieren wollen. Von unserer
Seite gibt es natürlich Zustimmung.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
7 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
05.07.2023 (Seite 806) wird angenommen.
39.

MagIbk/25039/RA-VL-GU/1
Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IbkStadtr), Änderungsvorschlag
gemäß § 89 IbkStadtr
Änderungswunsch der Stadt Innsbruck zum Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz in Ergänzung
zum Änderungsvorschlag zum
Stadtrecht
Änderungswünsche der Stadt
Innsbruck zum Tiroler GemeindeBezügegesetz 1998 in Ergänzung
zum Änderungsvorschlag zum
Stadtrecht

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:

GR-Sitzung 13.07.2023

Änderungsvorschlag zum Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 (IStR):

2.

Änderungswunsch zum Innsbrucker
Vertragsbedienstetengesetz (I-VBG) in
Ergänzung zum Änderungsvorschlag
zum Stadtrecht:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck trägt in Ergänzung des
Vorschlages der Stadt Innsbruck zur
Änderung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 an den
Landesgesetzgeber folgenden Änderungswunsch zum Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz (I-VBG)
heran:
§ 80 I-VBG soll ergänzt werden und
lauten wie folgt:
"In Ausnahmefällen können in Dienstverträgen Regelungen getroffen werden, die von den Bestimmungen dieses
Gesetzes abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung durch den Stadtsenat."