Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.79
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mand erreichen kann. Ich muss wirklich sagen, dass es das Papier nicht wert ist, auf
dem ein Recht festgehalten wird, das aber
niemand erreichen und folglich auch nicht in
Anspruch nehmen kann.
Sollte irgendwer mit der Politik einmal nicht
zufrieden sein und eine BürgerInneninitiative oder eine Volksabstimmung einleiten
wollen, dann wird sich das aufgrund der
neuen Regelung nicht ausgehen. Schaut
Euch nämlich bitte die Quoren an - die sind
höher angesetzt, als es Menschen waren,
die bei der vergangenen Wahl den Herrn
Bürgermeister gewählt haben. Das geht
sich einfach nicht aus.
Ich danke zwar allen für die Arbeit und für
ganz viel, was in dieser Reform des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vorgeschlagen wurde, aber demokratiepolitisch ist auch jetzt nach fünf
Jahren der große Wurf nicht gelungen. Das,
was wir erlebt haben, ist demokratiepolitisch
- gerade in Sachen Stadtteildemokratie - ein
Rückwärtssalto nach dem anderen. Ich
glaube, da müssen sich alle Amtsführenden
ein wenig an der Nase nehmen.
40.
Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung 2023
40.3
V 08084/2023
Sonstige Einrichtungen, Entgelte
sonstige Leistungen (GA)
Bgm. Willi: Einen Punkt möchte ich von der
Tagesordnung nehmen. Es geht um die
Zahlungen an die GemNova Bildungspool
Tirol gem. GmbH. In dieser Angelegenheit
tut sich auf Landesebene einiges und ich
glaube, dass an einer Auffanggesellschaft
gearbeitet wird.
Ich habe erkannt, wie die einzelnen Positionen der Fraktionen aussehen und es ist
besser, wenn wir diesen Punkt von der Tagesordnung nehmen.
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
40.7
IV 05416/2023
Wohn- und Geschäftsgebäude,
Transfers an Beteiligungen (GA)
(GRin Dengg: Und selber hast Du nie etwas
zusammengebracht.)
GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 04.07.2023,
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Bex, BSc, 1 Stimme; gegen ALI und
FRITZ, 2 Stimmen):
für Wohn- und Geschäftsgebäude, Transfers an Beteilligungen (GA) € 205.200,-- zu
beschließen.
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.07.2023 (Seite 808) wird angenommen.
Ich möchte an den Beschluss erinnern,
dass die Richtwertmieten seitens der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
nicht in dem Ausmaß zu tragen kommen,
sondern eine Zwei-Prozent-Maximallimitierung über drei Jahre eingezogen wurde.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
Schriftführerin Zagrajsek übernimmt die
Schriftführung.
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 04.07.2023:
GR-Sitzung 13.07.2023
Somit führt das zu Mindereinnahmen bei
der IIG. 50 % des entstandenen "Schadens"
gegenüber der Gesellschaft sollen mit diesem Geld kompensiert werden.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte einen Abänderungsantrag einbringen, analog
zu dem, den wir im Gemeinderat und im
Stadtsenat bereits beraten haben. Dieser
liegt zur Prüfung auch in die Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung.