Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.22

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Verzögerungen von Gefährdungsmeldungen zu vermeiden, muss in allen Konzepten/rechtlichen
Grundlagen unbedingt Einzug finden (Meldepflicht gemäß § 37 B-KJHG spricht von "unverzüglich“). Die Mag.-Abt. II, Kinder- und Jugendhilfe, empfiehlt daher – auch in Hinblick auf die Komplexität der Thematik – die Einbeziehung von ExpertInnen und den Wissensaustausch mit anderen
Städten, welche bereits ähnliche Konzepte umsetzen (z. B. Kufstein, "Netzwerk Vielfalt"). Zu beachten ist auch, dass ein universelles Kinderschutzkonzept für alle Einrichtungen nicht zielführend
wäre. Die Arbeit an eigenen Schutzkonzepten der jeweiligen Einrichtungen muss weiterhin gefördert und gefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass hieramts die nötige Expertise fehlt,
um ein solches Konzept auszuarbeiten, es wird aber angeboten, unterstützend mitzuarbeiten.
In ihrer Stellungnahme vom 23.08.2023 berichtet die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, dass das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz für öffentliche und private
Kinderkrippen, Kindergärten und Schülerhorte sowie Tageseltern gilt. Die Novellierung, welche mit
01.09.2023 in Kraft tritt, legt in § 17 Abs. 1 zum Schutz der betreuten Kinder vor Gewalt fest, dass
für jede Kinderbetreuungseinrichtung bis 01.09.2024 ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten ist.
Dieses muss Folgendes enthalten:
a) eine Risikoanalyse,
b) einen Verhaltenskodex,
c) einen Leitfaden zum Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen und
d) einen Plan zur Umsetzung und zur Implementierung.
Die Tiroler Landesregierung wird im Herbst 2023 Online-Schulungen zu dieser Thematik anbieten
bzw. auch Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen,
plant im Betreuungsjahr 2023/24, eine Arbeitsgruppe aus MitarbeiterInnen der städtischen Kindergärten und Schülerhorte und ausgebildeten TrainerInnen im Bereich Kinderschutzkonzept einzurichten. Für diesen Prozess wurden im Voranschlag 2024 € 60.000,-- angemeldet. Hinsichtlich der
Tageseltern wird die Fachabteilung Kontakt mit den anbietenden Vereinen aufnehmen, damit
diese die Erarbeitung einer Risikoanalyse einleiten.
In der Offenen Jugendarbeit ist das Bundesweite Netzwerk Offene Jugendarbeit (BOJA) für die
Ausarbeitung der Schutzkonzepte zuständig und stellt diese den Institutionen und Vereinen zur
Verfügung.
Inwieweit Schutzkonzepte bei (ehrenamtlichen) Vereinen, Verbänden, kirchlichen Institutionen,
die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zur Anwendungen kommen, kann schwer beurteilt
werden. Um dies überprüfen zu können, bräuchte es einerseits eine gesetzliche Grundlage und
anderseits vor allem personelle Ressourcen. Eine Möglichkeit, wie die Stadtgemeinde Innsbruck
hier tätig werden könnte, wäre beispielsweise, eine Verpflichtung zu einem Kinder-/Jugendschutzkonzept an eine etwaige Subvention zu koppeln.
Für die genannte Enquete des Gemeinderates könnten als ExpertInnen Personen ausgewählt werden, welche auf der TrainerInnen - Plattform Kinderschutzkonzepte gelistet sind.
Diese verfügen über spezifisches Knowhow zum Thema Kinderschutzkonzepte. Sie haben ein
mehrtägiges "Training für TrainerInnen" im Rahmen des EU-Projektes "Safe Places" absolviert
oder eine vergleichbare Fortbildung abgeschlossen und sind österreichweit bzw. in bestimmten
Regionen eigenverantwortlich und/oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in ihrer Organisation aktiv.
Von Seiten der Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, wird mit 14.06.2023 mitgeteilt, dass die Stadt
Innsbruck lediglich als Schulerhalterin fungiert und daher keine Entscheidungskompetenz besteht.
Auf Grund dessen hat die Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, zur Thematik Stellungnahmen der
Bildungsdirektion Tirol und der GemNova eingeholt.
Die Bildungsdirektion Tirol lässt per E-Mail vom 16.06.2023 wissen, auf Grund des Bildungsdirektion-Einrichtungsgesetzes (BD - EG) dazu verpflichtet zu sein, dem Thema Kinderschutz RechSeite 3 von 4