Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.29
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(3) Der Anspruch auf pauschalierte Nebengebühren wird durch einen
Urlaub, während dessen der Beamte den Anspruch auf Monatsbezüge
behält, oder eine Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalles nicht
berührt. Ist der Beamte aus einem anderen Grund länger als 2 Monate vom
Dienst abwesend, so ruht die pauschalierte Nebengebühr von dem auf den
Ablauf dieser Frist folgenden Monatsersten bis zum Letzten des Monats, in
dem der Beamte den Dienst wieder antritt.
(4) Die §§ 3 und 4 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung bleiben von § 9 Abs. 1
unberührt.“
17.
Der bisherige § 9a erhält die Paragraphenbezeichnung § 10.
18.
Der bisherige § 10 erhält die Paragraphenbezeichnung § 11.
19.
Die Anlagen 1 bis 4 haben zu lauten:
Anlage 1
Taxative Aufzählung der Tätigkeiten für welche eine SE 1 Zulage gewährt
wird:
1.
2.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Reinigung von Verkehrsflächen manuell
Abfall entsorgen und entleeren der Papierkörbe im Straßen- und
Grünraum
Instandhaltung von Verkehrsflächen und Plätzen inkl. Möblierung und
Absperrmaßnahmen
Instandhaltung Verkehrseinrichtungen inkl. Markierungsarbeiten
Fahrdienste mit Fahrzeugen < 3,5 t
Sondertätigkeiten z.B. Plakate entfernen, Fahrradsammelaktion
Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen
Lagerarbeiten
Pflege und Instandhaltung von Maschinen und KFZ
Mäharbeiten (inkl. zusammen rechen)
Steigpflege und Beschilderung
12.
Vertikutieren, Aerifizieren, Tiefenlockerungen
13.
Rasenflächen herstellen (z.B.: Planie, Einsaat, Rollrasen)
14.
Rasenflächen reparieren, gabeln, eintreten
15.
Pflanzarbeiten (z.B.: Aufforstung, Verpflockung, Strauch- und
Blumenpflanzung)
16.
Kunstrasen reinigen (händisch/ maschinell) und Granulat nachfüllen
17.
Jäten
18.
Dünge- und Gießarbeiten (händisch und mit Kleintransporter)
19.
Laub beseitigen (händisch/maschinell)
3.
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