Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.28
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Musiklehrpersonen, die an der Musikschule Innsbruck verwendet werden,
gebührt
bei
der
Erteilung
von
Gruppenunterricht
je
Gruppenunterrichtswochenstunde ein Drittel des auf eine Wochenstunde
entfallenden Monatsbezuges (Monatsentgelt und allfällige Zulagen).“
12.
§ 6c entfällt.
13.
§ 7 Abs. 1 letzter Satz entfällt.
14.
In § 7 hat Abs. 4 zu lauten:
„(4) Die Jubiläumsgabe für eine 40-jährige Dienstzeit wird auch gewährt,
wenn der Beamte nach Vollendung seines zumindest 60. Lebensjahres
entweder durch Erklärung in den Ruhestand übertritt oder von Amts wegen
in den Ruhestand versetzt wird und eine mindestens 35-jährige Dienstzeit
zurückgelegt hat. In diesem Fall ist der Jubiläumszuwendung der
Monatsbezug im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienststand zu
Grunde zu legen.“
15.
In § 8 wird am Ende des Satzes der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und
folgender Halbsatz ergänzt:
„sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.“
16.
§ 9 hat zu lauten:
„Aliquotierung, Neubemessung, Einstellung
(1) Für Zeiträume, in denen
1. die regelmäßige Wochendienstzeit nach den §§ 24k, 24l, 24m, 24n und
24o Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970 idF LGBl. Nr. 61/2023
herabgesetzt ist oder
2. der Beamte eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz
1979, BGBl. Nr. 221/1979, idF BGBl. I Nr. 87/2022, dem Tiroler
Mutterschutzgesetz 2005, LGBl. Nr. 63/2005 idF LGBl Nr. 67/2022, oder
dem Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, LGBl. Nr. 64/2005 idF LGBl.
Nr. 67/2022, in Anspruch nimmt, gebühren pauschalierte Nebengebühren in
dem Ausmaß, das sich auf Grund der Herabsetzung der Wochendienstzeit
oder der Teilzeitbeschäftigung geänderten Verhältnisse ergibt. Die sich
daraus ergebende Verringerung solcher pauschalierten Nebengebühren
wird abweichend von Abs. 2 für den Zeitraum wirksam, für den die
Maßnahme nach Z 1 oder Z 2 gilt.
(2) Die pauschalierte Nebengebühr ist neu zu bemessen, wenn sich der ihrer
Bemessung zugrundeliegende Sachverhalt wesentlich geändert hat. Die
Neubemessung wird im Falle der Erhöhung der pauschalierten
Nebengebühr mit dem auf die Änderung folgenden Monatsersten, in allen
anderen Fällen mit dem auf die Zustellung der Erledigung folgenden
Monatsersten wirksam.
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