Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.152
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Nach Maßgabe des geltenden Gesellschaftsvertrages erfolgt die
Gewinnverteilung jeweils über Beschluss der Generalversammlung
nach Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses. Gemäß
GmbHG unterliegen der Beschlussfassung der Gesellschafter die
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verteilung
des Bilanzgewinnes, falls letzterer im Gesellschaftsvertrag einer
besonderen Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten ist. Der
festgestellte Bilanzgewinn kann entweder im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen verteilt (ausgeschüttet) oder in das nächste
Geschäftsjahr vorgetragen (thesauriert) werden.
Die Kontrollabteilung regte aus formrechtlichen Gründen an, künftig in
Entsprechung des GmbHG in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag
einen nach Feststellung des Jahresabschlusses eigenständigen
Beschluss der Gesellschafter hinsichtlich der Gewinnverteilung
(Ausschüttung oder Thesaurierung) zu fassen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IMG mit, dass der Anregung der
Kontrollabteilung entsprochen werde.
4.2 Finanzierung der IMG
Finanzmittel
2019 - 2022
Die (einnahmeseitige) Finanzmittelausstattung der IMG ist im
Wesentlichen über die Finanzierungszuschüsse der Gesellschafter,
den anlassbezogenen projekt- bzw. veranstaltungsbezogenen Sponsoreneinnahmen sowie aus erhaltenen Subventionszahlungen sichergestellt. Weitere Einnahmen erzielte die IMG in den geprüften Jahren
beispielsweise aus Erlösen aus Anlagenverkäufen oder aus Erlösen
aus weiterverrechnetem Aufwand. Im Geschäftsjahr 2019 hat die IMG
darüber hinaus noch Erlöse aus der Abwicklung der gelben
Innenstadtkarte erzielt.
In einer Gesamtschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die IMG im
geprüften Zeitraum 2019 bis 2022 Finanzmittel von insgesamt
€ 7.908.654,04 erhielt. In den prüfungsrelevanten Jahren stiegen die
gebotenen Geldmittel von € 1.551.605,60 im Jahr 2019 auf
€ 2.165.787,86 im Jahr 2022 an um rd. 40 Prozent (bzw. € 614.182,26).
Die maßgeblichen Steigerungen waren vor allem bei den
Finanzierungszuschüssen und bei den erhaltenen Subventionen 0 %
zu verzeichnen. Die Zuschüsse der Gesellschafter der IMG haben sich
im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Jahr 2019 um € 400.500,00
bzw. um beinahe 52 Prozent erhöht. Die IMG hat im Geschäftsjahr 2022
Subventionen in Höhe von € 609.500,00 erhalten. Im Vergleich zum
Jahr 2019 um mehr als € 320.500,00 bzw. um mehr als 36 Prozent.
Finanzmittel
Stadt Innsbruck
Die Stadtgemeinde Innsbruck hält eine 49 %-Beteiligung an der IMG.
Sie ist neben dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(24 %), der Wirtschaftskammer Tirol (14 %) und dem Innsbrucker
Zentrumsverein (13 %) eine Gesellschafterin der IMG.
In den geprüften Geschäftsjahren 2019 bis 2022 hat die Stadt Innsbruck
Geldmittel von beinahe € 6,00 Mio. der Gesellschaft zur Verfügung
gestellt. Annähernd 76 Prozent der gesamten Finanzmittel der IMG hat
die Stadt Innsbruck der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2019 bis
2022 bereitgestellt. Die städtischen Mittel sind eine wesentliche
Finanzierungsquelle der IMG.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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