Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.193

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Einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis des städtischen
Förderbetrages von € 60.000,00 war zum Zeitpunkt der Prüfung noch
ausständig. Bis spätestens 30.06.2023 ist dieser gemäß geltender
Subventionsordnung zu erbringen.
Zufolge eines Schreibens der städtischen Fachdienststelle (Wirtschaft
und Tourismus der MA IV) vom 02.12.2022 sind mit diesem Subventionsvolumen die Startgebühren pro teilnehmenden Unternehmen
(Akzeptanzpartner) mit max. 2/3 der Startgebühren von € 600,00 bzw.
€ 300,00 bei Verwendung des eigenen Smartphones zu fördern. Es
werden sowohl Unternehmen in der Innenstadt als auch in den
Stadtteilen gefördert. Bei Ausstieg teilnehmender Unternehmen vor
Ablauf von drei Jahren aus dem Projekt, ist die Hardware zu einem
vergünstigten Tarif an neue Unternehmen weiterzugeben.
Wird die gesamte genehmigte Sondersubvention bis zum Ablauf des
Förderzeitraumes (bis 30.06.2023) nicht zur Gänze aufgebraucht, kann
der Restbetrag für Marketingmaßnahmen für den „INN-Taler“ von der
IMG verwendet werden.
Die Innsbruck Marketing GmbH hat der Kontrollabteilung eine Übersicht
über den aktuellen Stand dieser Einzelhandelsstandortförderung
übermittelt. So wurden bis dahin rd. € 16.600,00 an Fördergelder für 42
teilnehmende Unternehmen ausbezahlt. Sohin wurde rd. 28 % des
Gesamtfördervolumens für den Erwerb des Startpakets des INN-Talers
verwendet. Der gegenwärtige Stand an Akzeptanzpartner für den INNTaler betrug zum betreffenden Termin gesamt 96 Betriebe.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 10.10.2023:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung
wird dem Gemeinderat am 09.11.2023 zur Kenntnis gebracht. (einstimmig)

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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