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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.196

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In dieser Übersicht fällt auf, dass im 3-jährigen Vergleich im Jahr 2022
mit einem Wert von 461 Stück am wenigsten Jobtickets zu verzeichnen
waren, welche von der IVB einer Gutschrift unterzogen worden sind.
Diesen Umstand nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, um in diesem
Detailbereich eine Prüfung durchzuführen.
Vertragliche Grundlage

Die Stadt Innsbruck als Dienstgeberin führte die Möglichkeit der
Beanspruchung eines Jobtickets als freiwillige Sozialleistung für
städtische Bedienstete ab dem Jahr 2014 ein. Dazu besteht mit der IVB
ein „Kooperationsvertrag IVB-JOB-TICKET“, welcher Ende des Jahres
2013 zur Unterzeichnung gelangt ist. In diesem Vertrag ist unter
anderem vereinbart, dass der Kooperationspartner einen 5 %igen
Rabatt auf die jährlichen Gesamtrechnungen erhält.
Ab 01.05.2018 kam es zu einer Änderung der festgelegten
Beanspruchungsvoraussetzungen. Dies insofern, als seither auch
städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche weniger als 2
Kilometer von ihrer Dienststelle entfernt wohnen, diese freiwillige
Sozialleistung der Stadt Innsbruck gegen einen erhöhten Selbstbehalt
(40 % anstatt 10 %) beanspruchen können.
In Bezug auf den gewährten Rabatt vereinbarten die Kooperationspartner im Zuge dieser Änderung, dass dieser nur mehr für jene
Mitarbeiter der Stadt Innsbruck gewährt wird, welche ihren Wohnsitz in
Innsbruck haben.

Überprüfung
Berechnungsgrundlagen –
Empfehlungen

Zur Beurteilung der für das Geschäftsjahr 2022 von der IVB fakturierten
Gutschrift forderte die Kontrollabteilung beim Amt für Personalwesen –
Referat Besoldung eine Auswertung an, welche Personen im Jahr 2022
ein Jobticket bezogen haben.
Bei der Sichtung der übermittelten Daten zeigte sich die
Kontrollabteilung darüber verwundert, dass gemäß der bereitgestellten
Auswertung weit mehr städtische Bedienstete mit Hauptwohnsitz in
Innsbruck im Jahr 2022 ein Jobticket gekauft hatten. Die von der
Kontrollabteilung festgestellte Differenz belief sich auf über 100
Personen, welche in der zur tatsächlichen Gutschrifts-Berechnung
verwendeten Auswertung (461 Personen) nicht enthalten waren. Die
Kontrollabteilung
beschrieb
Auffälligkeiten
und
DetailRechercheergebnisse, welche aus ihrer Sicht für das Zustandekommen
der Abrechnungsdifferenz bedeutsam waren.
Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gutschrift für Jobtickets
sprach die Kontrollabteilung an das Amt für Personalwesen – Referat
Besoldung folgende Empfehlungen aus:
Aus Sicht der Kontrollabteilung sollten die abwicklungstechnischen
Hintergründe für das Auftreten der augenscheinlichen Differenz im
Zusammenhang mit der Jobticket-Gutschrift der IVB hinsichtlich des
Jahres 2022 eruiert werden.
Gegebenenfalls wäre die für das Jahr 2022 von der IVB fakturierte
Gutschrift zu korrigieren.

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Zl. KA-17422/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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