Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.197

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Für künftige Gutschrifts-Abrechnungen wäre ein Hauptaugenmerk auf im
Vergleich zu Vorjahren plausible Auswertungsgrundlagen zu legen.
Dazu sollten Kontrollmechanismen – allenfalls auch in Kooperation mit
der IVB – überlegt und institutionalisiert werden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Amt für Personalwesen – Referat Besoldung, dass die Beanstandung der Kontrollabteilung vollinhaltlich nachvollzogen werden könne. Weiters berichtete
die Fachdienststelle über die Ergebnisse der vorgenommenen
Fehleranalyse und in die Wege geleitete Korrekturmaßnahmen.
Schwächen in
der Gestaltung
des Kooperationsvertrages – Empfehlung

Im Zuge der von der Kontrollabteilung durchgeführten Prüfung waren für
sie auch Schwächen in der Gestaltung des Kooperationsvertrages
auffällig. Diese äußerten sich in tatsächlichen Abwicklungsgegebenheiten, welche vereinzelt von den vertraglichen Bestimmungen
abwichen.
Für den Fall, dass die Kooperation zwischen der Stadt Innsbruck und der
IVB in Bezug auf das Jobticket fortgeführt wird, empfahl die
Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen, einen allfälligen Anpassungsbedarf der Kooperationsvereinbarung zu überprüfen und
gegebenenfalls umzusetzen.
Diesen Umstand erwähnte die Kontrollabteilung aus dem Grund
fakultativ, da zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen
der Kontrollabteilung zwischen maßgeblichen städtischen Entscheidungsträgern und Beteiligten Verhandlungen in Gang waren, für
städtische Bedienstete ein kostenloses Klimaticket (für Tirol) einzuführen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die Fachdienststelle die
Bestrebungen zur Weiterentwicklung des Fahrtkostenzuschusses /
Jobticket / Klimaticket. Die Anregungen der Kontrollabteilung würden für
einen möglichen Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen und bei
allfälligen Verhandlungen berücksichtigt.

3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich auf
den Gebieten des Verkehrswegebaues (Amt für Tiefbau) und der
Grünflächengestaltung (Amt für Grünanlagen) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche in den überwiegenden Fällen durch einen Haftbrief
(Bankgarantie) abgelöst wird.
Vor Ablauf des Haftbriefes bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats
in der Regel eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistungen
durch.

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Zl. KA-17422/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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