Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.310

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Nach Befassung des Stadtsenates am 22.02.2023 wurden seitens der Stadt
Innsbruck am 23.02.2023 folgende Unterlagen bzw. Stellungnahmen zur Beantwortung der seitens des Landes gestellten Fragen übermittelt:
-

Schreiben der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, vom 23.02.2023 samt
Stellungnahme der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, vom 26.01.2023
Auszug aus der Niederschrift betreffend den Gemeinderatsbeschluss vom
14.07.2022
Schreiben der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, vom 07.11.2022 samt Beilage (Wohnungsvormerkungen Stand 01.08.2022)
Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Raumplanung und Stadtentwicklung,
vom 30.12.2022

In weiterer Folge wurde die zuständige Fachdienststelle der Stadt (Mag.Abt. IV, Wohnungsservice) direkt vom Land zu einer Besprechung am
10.07.2023 mit VertreterInnen der zuständigen Abteilungen des Landes zur
Klärung von Fragestellungen zur Zahlen- bzw. Datenerhebung im Sinne des
§ 4 Abs. 1 Bodenbeschaffungsgesetzes (quantitativer Wohnungsbedarf) eingeladen. Bei dieser Besprechung wurde seitens des Landes ersucht, bis Ende
September 2023 der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der
Tiroler Landesregierung Fragen zu den bereits übermittelten Stellungnahmen
zu beantworten und folgende Unterlagen zu übermitteln:
-

Aktueller Stand der Antragsliste(n) für Wohnungssuchende
Übermittlung der beiden Vergabe-Richtlinien
samt Erläuterungen, wer genau als "Wohnungssuchender" im Sinne des
§ 4 Abs. 1 Bodenbeschaffungsgesetz gilt bzw. welche Wohnungssuchenden von der Stadtgemeinde Innsbruck als solche anerkannt werden (Differenzierungen, Erläuterungen und Abgrenzungen)?

Seitens der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, wurden mit E-Mail vom
28.09.2023 die gewünschten Unterlagen sowie Stellungnahmen zu den Fragen der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung fristgerecht übermittelt.
Frage 3:

Sofern eine solche Korrespondenz existiert, ist die Übermittlung von Unterlagen an
das Land Tirol von Seiten der Stadt Innsbruck ausständig? Wenn ja, warum?

Antwort:

Nein, laut derzeitigem Informationsstand sind keine Unterlagen seitens der
Stadt Innsbruck ausständig.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)

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40 min