Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.327

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Das Verkehrsunternehmen übernimmt keine Gewähr für die Durchführung
der fahrplanmäßigen Fahrt. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für
Schäden, die durch Verspätung oder durch den Ausfall von Fahrten entstehen.
Davon ist insbesondere umfasst das Versäumen der Abfahrt oder des Anschlusses, die verspätete Abfahrt oder Ankunft eines Fahrzeugs sowie Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art und Platzmangel. Es erfolgt weder eine Erstattung des Ticketpreises noch eine unentgeltliche Beförderung des Fahrgastes. Die Erstattung (teilweise) nicht benützter Tickets wird
entsprechend den VVT-Tarifbestimmungen abgewickelt.
Frage 2:

Wird sich die Stadt bei den IVB-KundInnen entschuldigen, immerhin werden diese
auch von der Politik laufend zum Umstieg auf den ÖPNV umworben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Wird das Personalchaos Konsequenzen für die IVB-Geschäftsführung haben, und
wenn ja, welche?

Antwort:

Die Geschäftsführung der IVB berichtet dem Aufsichtsrat und den Eigentümern sowohl in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Gremien als
auch in regelmäßig stattfindenden Terminen seit Jahren über die Personalsituation in der IVB und ihren Tochterunternehmen. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurden Maßnahmen vorgestellt und vorgeschlagen, um den erwarteten Personalunterstand aus absehbaren Pensionierungen und, in den letzten Monaten, aus außerplanmäßigen Personalabgängen auszugleichen. Alle
vorgeschlagenen Maßnahmen, die im Einzelnen in den aktuellen Anfragebeantwortungen aufgeführt sind, fanden die einvernehmliche Zustimmung der
IVB-Gremien. Ohne diese langfristig vorausschauenden Überlegungen und
daraus abgeleiteten Maßnahmen wäre es wesentlich früher zu Leistungseinschränkungen gekommen. Die jetzige akute Personalunterdeckung im Fahrdienst ist vor allem der außerordentlichen Dynamik und Mobilität am Arbeitsmarkt geschuldet, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und auch
viele andere Branchen und Berufe treffen. Das Sperren von Krankenhausbetten und Pflegeabteilungen sind nur Beispiele dafür.
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat unternehmen alles in ihrer Macht
Stehende, um die schwierige Situation angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der hohen Erwartungen der
MitarbeiterInnen, KundInnen und EigentümerInnen gut zu meistern und Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Frage 4:

Welche Maßnahmen werden getroffen, das noch bestehende Fahrpersonal zu halten und neue dazuzubekommen, immerhin sind weitere Beschäftigte angesichts
der unmöglichen Arbeitsbedingungen und unfairen Löhne gewillt, die IVB zu verlassen?

Antwort:

Es wurden diverse Maßnahmen gesetzt, um die MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten, wie z. B. Entlastung durch Leistungserbringung in der Region
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