Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.408
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(zu Punkt 54.5)
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RECh
Stadtmagistrat Innsbruck
Gemeinderatsfraldion Gerechtes Innsbruck
Marla-Theresien-Straße16, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbrucEt.at
i8C
eingelangt am
0 9, Nov. 2023
^>r^ß-"Ar/YOf/2o22
7 November 2023
GeschäftsstellefürGemeinderatundStadtsenat
Anfrage
bzgt. Problematik E-Scooter - politische Schritte des Bürgermeisters und der ressortzuständigen
Stadträtin, um das Problem widerrechtlich abgestellte Leih - E -Scooterzu lösen!
Begründung:
Viele Leih - E-Scooter, welche nicht ordnungsgemäß auf Gehsteigen etc. abgestellt werden bzw.
auch Benutzer von E-Scootern, die mit den E-Scootern auf Gehsteigen fahren, sind ein Problem!
Der Gemeinderat ist damit befasst. Es stellt sich natürlich die Frage, welche politischen Schritte
der Bürgermeister und die ressortzuständige Stadträtin bisher tätigten, um das allgemein bekannte
Problem zu lösen.
1. Aufgrund welcher gesetzlichen Voraussetzungen, Verordnungen etc. wurde den Betreibern von
Leih- E-Scootern seitens der Stadt Innsbruck genehmigt diese E-Scooter auf verschiedensten
Plätzen in der Stadt aufzustellen?
2. Gibt es eine Verordnung der Stadt Innsbruck bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde für die
gewerbliche Vermietung von E-Scootern, und wenn ja, wann wurde selbige veröffentlicht bzw. wo
liegt selbige zur Einsicht auf?
3. Gab es Gespräche zwischen den gewerblichen Vermietern von Leih-E-Scootern und dem
Bürgermeister, und wenn ja, wann konkret (Datum) fanden diese Gespräche zwecks
Problemlösung statt?
4. Wenn ja (zu Frage 5), welche konkreten Bedingungen stellte der Bürgermeister den
gewerblichen Vermietern von Leih- E-Scootern bzw. welche Vorschläge unterbreitete der
Bürgermeister zwecks gegenständlicher Problemlösung?
6. Gab es Gespräche zwischen den gewerblichen Vermietern von Leih-E-Scootern und der
ressortzuständigen Stadträtin, und wenn ja, wann konkret (Datum) fanden diese Gespräche
zwecks Problemlösung statt?
6. Wenn ja (zu Frage 6), welche konkreten Bedingungen stellte die ressortzuständige Stadträtin
den gewerblichen Vermietern von Leih- E-Scootem bzw. welche Vorschläge unterbreitete die
ressortzuständigeStadträtinzwecksgegenständlicherProblemlösung?
7. Ist der Verleih von Leih- E-Scootern an eine Betriebsanlagengenehmigung gebunden, welche
den Betreibern von Leih- E-Scootem bei Gefahr in Verzug etc. . jederzeit von der
Bezirksverwaltungsbehördebzw. der Stadt Innsbruckentzogenwerden könnte?