Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.409
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
8. Ist es richtig, dass die Betreiber von Leih - E-Scootem (es handelt sich um Konzerne) der Stadt
Innsbruck, im Falle eines Verbotes, mit rechtlichen Schritten gedroht haben, und wenn ja, um
welche Betreiber handelt es sich, und wann erfolgten gegenständliche Drohungen mit rechtlichen
Schritten?
9. Warum werden die gewerblichen Vermieter von Leih-E-Scootern von der Stadt Innsbruck nicht
dafür zur rechtlichen Verantwortung gezogen, wenn ein Leih E-Scooter gesetzeswidrig abgestellt
wurde, zumal diese Leih-E-Scooter vom widerrechtlichen Abstellplatz aus auch weitervermietet
werden?
10. Warum werden diese widerrechtlich abgestellten Leih-E-Scooter nicht genauso wie PKW
kostenpflichtig von der Stadt Innsbruck entfernt und dementsprechend von der Stadt Innsbruck
vergleichsweise mit widerrechtlich abgestellten PKW auch geahndet?
11. Wer haftet, im Falle, dass ein Mensch mit Sehbehinderung, ältere Menschen etc. über einen
widerrechtlich abgestellten E-Scooterstolpert, und sich verletzt?
12. Wie hoch sind die Einnahmen der Stadt Innsbruck aufgrund der gewerblich genutzten
Abstellflächen für Leih E-Scooterjährlich seit Beginn der Vermietungen. (Bitte um Aufstellung pro
Kalenderjahr und Betreiber)
13. Sollte es keine Einnahmen geben (Frage 12), warum werden den Betreibern von Leih - EScootern, bei welchen es auch um Konzerne handelt, diese Abstellplätze von der Stadt Innsbruck
kostenlos zur Verfügung gestellt bzw. aufgrund welchen Beschlusses des Gemeinderates bzw.
Stadtsenates werden dies Abstellplätze kostenlos zur Verfügung gestellt?
14. Sind bei den Bürgermeldungen Beschwerden bzgl. widerrechtlich abgestellter Leih E-Scooter
eingegangen, und wenn ja - wie viele Beschwerden sind bisher eingegangen bzw. wie wurden
diese Beschwerden zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst?
15. Ist es richtig, dass die der Bürgermeister bzw. die ressortzuständige Stadträtin planen den
Betreibern von Leih -E-Scootem bisherige kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stellen zu
wollen, und wenn ja, von wie vielen Parkplätzen sprechen wir hier?
16. Wenn nein (zu Frage 15) - warum nicht?
17. Wenn ja (zu Frage 15), wo konkret im Stadtgebiet in Innsbruck sind diese Abstellplätze auf
bisher kostenpflichtigen Parkplätzen geplant, und wann erfolgt die Errichtung dieser Abstellplätze?
18. Wie hoch wäre der Verlust an Einnahmen für die Stadt Innsbruck cirka jährlich, sollten die
bisher kostenpflichtigen Parkplätze zukünftig den gewerblichen Vermietern von Leih E-Scootem
kostenlos zur Verfügunggestellt werden?
19. Ist es richtig, dass das Verbot für die gewerbliche Vermietung von Leih- E-Scootern nur die
Bezirksverwaltungsbehörde, also der Bürgermeister in seiner Funktion als Leiter der
Bezirksverwaltungsbehörde, aussprechen kann?
20. Wird der Bürgermeister in der Funktion des Leiters der Bezirksverwaltungsbehörde, sollte der
Gemeinderat der Stadt Innsbruck ein Verbot für Leih - E-Scooter bei der Gemeinderatssitzung am
9. November beschließen, den Mehrheitsbeschluss des Innsbruckers Gemeinderates Folge
leisten, und wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
Gerald Depaoli, Gemeinderat