Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.410

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
NEOS Innsbruck, 9. 11. 2023 DKN

(zu Punkt 54.6)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangtam

0 9, Nov, 2023

ANFRAGE

G^R -KTl/^t f 2^23
GeschäftsstellefürGemeinderatundStadtsenat

Gemeinderätin Mag. a Dagmar Klingler-Newesely richtet hiermit an den Bürgermeister
gemäß§ 18Abs. l der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehende Anfrage
betreffend das Personal, dasdie KIB- Kinder Bildunggem. GesmbH im Auftrag derStadt Innsbruck
für die Betreuung von Kindern in der Nachmittagsbetreuung der Innsbrucker Pflichtschulen zur
Verfügung stellt (Freizeitpädagoglnnen).

Frage l: DerLehrgangzum akademischen Freizeitpädagogen/zur Freizeitpädagogin an der
Pädagogischen Hochschule Tirol wird von der KIB- Kinder Bildung gem. GesmbH in der
StellenausschreibungalsAusbildungder Freizeitbetreuerlnnenin derschulischen

Nachmittagsbetreuung festgehalten, außerdie Mitarbeiterinnen haben - eine gleichwertige
pädagogischeAusbildung(Pädagogik,BAfEPetc. ) bzw.Bereitschaftdiese nachzuholen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass eine Ausbildung alsgleichwertig zum Lehrgang zur/zum
Freizeitpädagogen/in an der Pädagogischen Hochschule eingestuft wird?
Frage 2: Wie viele Freizeitpädagoglnnen sind an den Pflichtschulen in Innsbruck in der

Nachmittagsbetreuung zur Gruppenbetreuung im Schuljahr 2023/24 im Einsatz? Wieviele davon sind

in den Volksschulen, wieviele in den Mittelschulen und wieviele in der Reserve tätig?
Frage 3: Wieviele davon habenden Lehrgangzur/zum akademischen Freizeitpädagogen/in an der
Pädagogischen Hochschule abgeschlossen?

Frage4: Wieviele davon besuchen den Lehrgangzur/zum akademischen Freizeitpädagogen/in
derzeit berufsbegleitend?

Frage 5: Wie viele davon sind von der Verpflichtung zurAusbildung zur/zum akademischen
Freizeitpädagogen/in befreit, da sie eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben.
Frage 6: Wie viele davon sind von der Verpflichtung zurAusbildung zur/zum akademischen
Freizeitpädagogen/in befreit, da sie sich in Ausbildung eines äquivalenten Studiums befinden?

Frage 7: Um welche Ausbildungen bzw. Studien handelt essich bei den gleichwertigen Ausbildungen
beiden im Pflichtschulbereich eingesetzten Personen (bitte um eine vollständige Aufzählung)?

DieFragestellerin begehrt ausdrücklich dieAnfragebeantwortung durch den Bürgermeister und
bedankt sich im V raus.

Ma

DagmarKli ler-Newesely

NEOSInnsbruck-Kaiserjägerstraßel-6020 Innsbruck l innsbruck neos. eu
Seite l von l