Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.1

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-1-

K u r z p r o t o k o l l

4.

Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD), Ergänzung des Rahmenvertrages über Aufgaben und
sonstige Tätigkeiten, Einrichtung
einer Sozialkontaktstelle in der
Sebastian-Scheel-Straße 25

G R - S i t z u n g
2 5 . 0 1 . 2 0 2 4

1.

Wahl der zweiten Stellvertreterin
bzw. des zweiten Stellvertreters
des Bürgermeisters

Bei Abwesenheit von GR Mag. Stoll ist das
offizielle Wahlergebnis:
-

29 Stimmen Ja

-

9 Stimmen Nein

-

1 Stimme ungültig

Damit wurde Andreas Wanker zum zweiten
Bürgermeister-Stellvertreter der Landeshauptstadt Innsbruck gewählt.
2.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2024:
Der Gemeinderat stimmt zur Einrichtung einer Sozialkontaktstelle in der SebastianScheel-Straße 25 der Ergänzung des Rahmenvertrages zwischen der Stadt Innsbruck
und der Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD) über die wahrzunehmenden
Aufgaben und sonstigen Tätigkeiten der ISD
zu.
5.

Beschluss (bei Abwesenheit von GR
Mag. Stoll; einstimmig):

-

zweiten Bürgermeister-Stellvertreter
Andreas Wanker:
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Berufsfeuerwehr, Wald und Natur
(Land- und Forstwirtschaft), Tourismus,
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2024:
1.

Der Gemeinderat beschließt, die Corporate-Governance Leitlinien für Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Innsbruck dahingehend abzuändern, dass nach Prüfung von sieben
statt bisher fünf aufeinanderfolgenden
Geschäftsjahren jedenfalls eine andere
Abschlussprüferin beziehungsweise ein
anderer Abschlussprüfer zu bestellen
ist, die/der nicht demselben Netzwerk
(§ 271b Abs. 1 UGB) wie die/der vorherige PrüferIn angehören darf (externe
Rotationsverpflichtung des Abschlussprüfers/der Abschlussprüferin).

2.

Herr Bürgermeister wird beauftragt, als
Vertreter der Gesellschafterin Stadt
Innsbruck die Anwendung dieser Leitlinien auf geeignete Weise sicherzustellen bzw. auf deren Anwendung hinzuwirken.

wird angenommen.
Die Ressortverteilung für die anderen Mitglieder des Stadtsenates bleibt unverändert
aufrecht.
Die neue Ressortverteilung wird mit Ablauf
des 25.01.2024 wirksam.
3.

Ehrung der Stadt Innsbruck

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.

GR-Sitzung 25.01.2024

Maglbk/69827/BE-BM/1
Änderung der Corporate-Governance Leitlinien für Beteiligungsunternehmen der Stadt Innsbruck
betreffend die Verpflichtung zur
externen Rotation des Abschlussprüfers

Ressortverteilung gemäß § 35a
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR)

Folgende, von Herrn Bürgermeister vorgeschlagene Ressortverteilung für den

Maglbk/69821/BE-BM/1