Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.2
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6.
Maglbk/70125/BE-BM/1
Trennstück 7 mit 456 m2 aus
Grundstück 1059, Zuschreibung zu
Grundstück 2901/1,
Stadtbibliothek Innsbruck - Innsbrucker Immobilien Service GmbH
(IISG), Maßnahmen für eine bessere Auslastung des Veranstaltungsraumes
Trennstück 8 mit 676 m2 aus
Grundstück 1067, Zuschreibung zu
Grundstück 2901/1,
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Trennstück 9 mit 31 m2 aus Grundstück 1043, neues Grundstück 1059/2, und
7.
Trennstück 11 mit 232 m2 aus
Grundstück 1059, neues Grundstück 1059/2.
Maglbk/33564/LA-LSA/1/WÖS/1
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGmbH (NHT), Bauvorhaben "Junges Wohnen" Andechsstraße 70, Einräumung eines Baurechtes am städtischen
Grundstück 1043, KG Pradl
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT, GR Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
GR Buchacher und GRin Mag.a Lutz,
12 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2024:
Inkamerierung:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck (im
Folgenden kurz: Stadt Innsbruck)
stimmt der bücherlichen Durchführung
des Teilungsplanes der Stadt Innsbruck
GZ 15-2023 (Anlage ./1.) zu und übernimmt die nachstehenden, im Teilungsplan Anlage ./1. ausgewiesenen Trennstücke in das öffentliche Gut der Stadt
Innsbruck (sämtliche Grundstücksbezeichnungen beziehen sich auf die
KG 81125 Pradl):
Trennstück 1 mit 58 m2 aus Grundstück 2901/1, Zuschreibung zu
Grundstück 1111/1,
Trennstück 2 mit 40 m2 aus Grundstück 1059, Zuschreibung zu
Grundstück 1111/1,
Trennstück 3 mit 4 m aus Grundstück 1051, Zuschreibung zu
Grundstück 1111/1,
2
Trennstück 5 mit 83 m2 aus Grundstück 1051, Zuschreibung zu
Grundstück 2901/1,
Trennstück 6 mit 394 m2 aus
Grundstück 1056, Zuschreibung zu
Grundstück 2901/1,
GR-Sitzung 25.01.2024
Baurechtsvertrag:
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss des Baurechtsvertrages Anlage ./2. und im Besonderen den nachstehenden Vertragspunkten zu:
a) Die Stadt Innsbruck räumt der Neue
Heimat Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT), FN 50504x, am städtischen Grundstück 1043 in
EZ 1284 KG Pradl, wie sich dieses
nach bücherlicher Durchführung
des Teilungsplanes Anlage ./1. mit
einer Fläche von 1.170 m2 darstellt,
ein Baurecht für die Dauer von
60 Jahren ein.
b) Der Baurechtszins beträgt gemäß
Kalkulation Anlage ./4. vorläufig
jährlich netto € 37.225,-- und wird
angepasst, sollten sich nach endgültiger Festsetzung der förderbaren Flächen durch die Tiroler Wohnbauförderung die der Baurechtszinsbildung zu Grunde gelegten Parameter (maßgeblichen Flächen
bzw. Anzahl der Abstellplätze) sowie die Grundstücksnebenkosten
ändern.
c) Bei der Ermittlung des vorläufigen
Baurechtszinses wurden die angemessenen Grundkosten gemäß den
derzeit geltenden Sätzen der Tiroler
Wohnbauförderung (Stand
01.01.2023) berechnet. Bei der Ermittlung des endgültigen Baurechtszinses erfolgt keine Anpassung auf
eine allfällige spätere Erhöhung der
angemessenen Grundkosten gemäß Tiroler Wohnbauförderung.