Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.57
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(zu Punkt 41.12)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
14. Dez. ?023
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Geschäftss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat
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Mobil-Telefon: +43 660 27713 14
E-Mail: dejan.lukovic@gruene.at
Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 14.12.2023
ANTRAG
Betreff: Aktualisierung der lnnsbrucker Lärmschutzverordnung
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die „Verordnung zur Lärmbekämpfung im Bereiche der Landeshauptstadt Innsbruck", zuletzt
vom Gemeinderat beschlossen am 20.12.1976 und zuletzt kundgetan am 14.05.1986, wird im § 4
wie folgend verändert:
(1) Die Benützung von Tonempfangs- und-wiedergabegeräten ist in öffentlichen Anlagen
der Stadtgemeinde Innsbruck und in den von ihr betriebenen Sport-, Spiel- und
Campingplätzen sowie Badeanstalten soweit erlaubt, solange keine Überschreitung der
in § 4 Abs 2 definierten Lautstärkegrenze geschieht und es keine Beschwerden von
Anrainer:innen gibt.
(2) Als Lautstärkegrenze werden lSdB festgelegt, welche mit einem Abstand von vier
Metern zur Schal/quelle und einem Meter über dem Boden anhand eines geeichten
Schallmessgerätes zu messen sind.
(3) Die in § 4 Abs 2 definierte Lautstärkegrenze gilt nicht für gesetzlich oder behördlich
erlaubte öffentliche Veranstaltungen aller Art.
( 4) In der Zeit der Nachtruhe, das ist von 00:00 bis 06:00, dürfen die in Abs 1
bezeichneten Tonempfangs- und -wiedergabegeräte nur in geschlossenen Räumen und
lediglich mit solcher Lautstärke betrieben werden, dass sie außerhalb des Raumes, in
welchem sie in Benützung stehen, nur unwesentlich gehört werden können
(Zimmerlautstärke).
(5) In der Zeit zwischen 22:00 bis 00:00 gilt eine um 10dB reduziertere Lautstärkegrenze
als in § 4 Abs 2 definiert.
Weiters werden für die MÜG geeichte Schallmessgeräte angeschafft, die für die Messungen der
Lautstärkegrenze nach § 4 Abs 2 zwingend heranzuziehen sind, soweit solche in einem
benötigten Ausmaße noch nicht vorhanden sind.
Die lnnsbrucker Grünen • Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck• +43 512 53 60 1330
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