Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.110
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Im Anhörungsverfahren wurde seitens des Amtes für Rechnungswesen mitgeteilt,
dass zukünftig das Konto 761000 für entsprechende Verbuchungen herangezogen
wird.
Im Rechnungsabschluss 2022 der Stadt Innsbruck erfolgte schließlich die Auflösung
der Rückstellung über das Konto 761000.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Wie alljährlich führte die Kontrollabteilung eine stichprobenhafte Verifizierung der im
Nachweis angegebenen Haftungsstände per 31.12.2022 durch. Dies anhand der
den jeweiligen Haftungen zugrundeliegenden Kredite und Darlehen bzw. der maßgeblichen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute. Dabei
waren die im Haftungsnachweis dokumentierten Aushaftungen für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Bei einzelnen Haftungen für Darlehen und Kredite der IIG KG wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass die im städtischen Haftungsnachweis angeführten Salden
nicht mit den von den jeweiligen Kreditinstituten im Rahmen der Bankbriefe per
31.12.2022 bekannt gegebenen Salden übereinstimmten. Die Begründung lag in
diesen Fällen darin, dass die Ratenzahlungen des IV. Quartals 2022 von den betroffenen Banken valutarisch erst per 01.01.2023 bzw. 02.01.2023 zur Umbuchung
gelangt sind. Insofern gingen diese im städtischen Haftungsnachweis ausgewiesenen Restsaldenstände von einer Ratenzahlung für das IV. Quartal 2022 per
31.12.2022 aus und wiesen somit entsprechend niedrigere Stände aus.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Referat Haushaltswesen und Controlling
eine abklärende Prüfung in Zusammenarbeit mit der IIG KG vorzunehmen. Nach
Einschätzung der Kontrollabteilung sollten im städtischen Haftungsnachweis jene
Salden dokumentiert werden, welche von den Banken im Rahmen ihrer jeweiligen
Bankbriefe mitgeteilt und bestätigt werden.
Die Fachdienststelle teilte in der abgegebenen Stellungnahme mit, der Empfehlung
der Kontrollabteilung zu entsprechen und stellte eine diesbezügliche Abklärung mit
der IIG KG bezüglich der Übereinstimmung zwischen städtischem Haftungsnachweis und den Darlehensständen laut Bankbriefen der Kreditinstitute in Aussicht.
Zur Follow up – Einschau 2023 berichtete die Fachdienststelle, dass nun doch an
der Erstellung der Haftungsstände für den städtischen Haftungsnachweis auf Basis
des Valutadatums festgehalten werde. Der Leiter des Referates Haushaltswesen
und Controlling der MA IV begründete diese Vorgehensweise im Zuge eines Telefonates damit, dass die von der Kontrollabteilung empfohlene Vorgehensweise für
die IIG KG aus buchungstechnischen Gründen nicht möglich sei. Im Hinblick auf die
Empfehlung der Kontrollabteilung werde jedoch künftig ergänzend eine Buchungsliste erstellt, welche die Differenzen zu den Darlehensständen lt. Bankbriefen der
Kreditinstitute erkläre. Diese Buchungsliste soll der Kontrollabteilung gemeinsam
mit den Salden übermittelt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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