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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.111

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6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Amtes „Tiefbau“
62

Auf die Konten der Gruppe 611 Instandhaltung von Straßenbauten sind Aufwendungen für Instandhaltungen (laufende Erhaltung) zu verrechnen, die von Dritten oder
von anderen Gemeindedienststellen ausgeführt und fakturiert werden.
Für das Konto 1.611000 Instandhaltung von Straßenbauten der Fonds 640010 Straßen und Verkehr und 612000 Gemeindestraßen war festzustellen, dass es in den
Jahren 2021 und 2022 zu großen Abweichungen zwischen den veranschlagten Mitteln gemäß Voranschlag und den verausgabten gemäß Rechnungsabschluss kam.
So wurden im Jahr 2021 im Fonds 640010 vorwiegend für (Straßen-)Markierungsarbeiten einerseits € 934.829,97 verausgabt (RA 2020: € 762.636,96), während der
Voranschlag lediglich Mittel in Höhe von € 450.000,00 (VA 2020: € 520.000,00) vorgesehen hatte.
Andererseits waren für allgemeine, keinem dezidierten Vorhaben zuordenbare Instandhaltungsmaßnahmen für Straßenbauten im Fonds 612000 Gemeindestraßen
für das Jahr 2021 € 702.000,00 veranschlagt, jedoch lediglich Leistungen im Umfang von € 121.547,91 abgerechnet worden. Im Jahr 2020 waren im Voranschlag
€ 640.700,00 vorgesehen und insgesamt sogar nur € 1.509,99 abgerechnet worden.
In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung interessant festzustellen,
dass auf das Konto 1.612000.611000 am Ende des Rechnungsjahres 2021 Zubuchungen in Höhe von insgesamt € 45.277,84 zugunsten des Kontos
1.612000.611020 DK 172 (Amt für Straßenbetrieb) vorgenommen worden waren,
mit dem Effekt, dass in der Deckungsklasse des Amtes für Straßenbetrieb der
Finanzierungsvoranschlag mit Berücksichtigung von Nachtragsbudgets komplett
ausgenutzt, aber nicht bzw. lediglich in geringem Ausmaß überschritten wurde. Dieselbe Situation ergab sich auch im Jahr 2022, wenn auch in einem verhältnismäßig
geringen Ausmaß.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass es sich bei den betroffenen Leistungen, welche
im Auftrag des Amtes für Straßenbetrieb erbracht und über die AOB des Amtes für
Tiefbau bezahlt wurden, grundsätzlich um artgleiche Maßnahmen im Bereich der
Straßeninstandhaltung handelte. Sie verwies des Weiteren auf die direkte Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Referates Tiefbau - Bau und den Straßenmeistern der Straßenbauhöfe des Amtes für Straßenbetrieb. Die gewählte Vorgehensweise der Verbuchung und Bedeckung von Aufwendungen hinsichtlich der drohenden Überschreitung der Deckungsklassen der AOB 168 (Amt für Tiefbau) bzw.
172 (Amt für Straßenbetrieb) war für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Die Kontrollabteilung vertrat dennoch die Ansicht, dass es sich hierbei um keine
ausreichend transparente Vorgehensweise im Sinne des § 7 Abs. 1 VRV 2015 handelte, welcher bestimmt, dass im Voranschlag u.a. sämtliche zu erwartenden Mittelverwendungen voneinander getrennt und in voller Höhe aufzunehmen sind. Durch
das aufgezeigte Prozedere der Umbuchung von Aufwendungen bzw. der Bedeckung nicht amtsseitig selbst vorgenommener Leistungsbeauftragungen kam es zu
einer Verzerrung der eigentlichen Mittelverwendungen pro AOB bzw. Deckungsring.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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