Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.120
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Textziffer
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Basierend auf die im Kapitel beschriebenen Ausführungen hinsichtlich einer differenzierten Handhabung bei der (fiktiven) Berechnung von dienstklassenabhängigen
Nebengebühren (bspw. Aufwandsentschädigung, Bauzulage oder Personalzulage)
regte die Kontrollabteilung an, diesen aufgezeigten Sachverhalt im Hinblick auf das
Gleichbehandlungsgebot und nicht nur für einzelne Bedienstetengruppen zu prüfen.
Gegebenenfalls ist künftig bei der betragsmäßigen Festlegung einer dienstklassenabhängigen Nebengebühr ein für städtische Vertragsbedienstete NEU in gleicher
Weise geltender Bewertungsmaßstab vom Amt für Personalwesen anzuwenden.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt für Personalwesen zu, der Empfehlung
der Kontrollabteilung zu entsprechen, die Zulagensituation zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2023 führte das Amt für Personalwesen aus,
dass sämtliche von der Kontrollabteilung angeführten dienstklassenabhängigen Nebengebühren derzeit überarbeitet werden. Künftig sollen diese für alle Vertragsbedienstete NEU unabhängig von einer „fiktiven“ Dienstklasse gewährt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei Durchsicht der vom Amt für Personalwesen übermittelten Gleitzeitguthaben der
Dienstnehmer des Amtes für Tiefbau stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei einem Bediensteten nennenswerte Zeitguthaben im 3-jährigigen Vergleichszeitraum
bestanden.
Nach Maßgabe der bestehenden Gleitzeitordnung wurden dem in Rede stehenden
Arbeitnehmer die im Jahr 2020, bedingt durch die COVID-19 Pandemie geleisteten
Dienststunden, im Ausmaß von etwa 167 Stunden gekürzt. Verwundert zeigte sich
die Kontrollabteilung allerdings über den Umstand, dass nach einer zeitlichen Verzögerung diese gekappten Arbeitsstunden dem betreffenden Gleitzeitkonto mit
03.01.2021 wieder gutgeschrieben wurden.
Im darauffolgenden Kalenderjahr ist nach Berücksichtigung der in den nächsten
Durchrechnungszeitraum zu übertragenden Plus-Stunden nahezu die Hälfte seines
bestehenden Gleitzeitguthabens von etwa 254 Stunden um rd. 122 Stunden gekürzt
worden. Auch in diesem Fall wurden die zum festgesetzten Stichtag gekappten
Stunden ebenfalls erneut dem Gleitzeitkonto mit 02.10.2021 angerechnet. Die
zweite Hälfte erhielt der städtische Bedienstete als Überstunden vergütet und ausbezahlt.
Zufolge eines Auszuges aus der elektronischen Zeiterfassung wurden dem betreffenden Mitarbeiter der geprüften Dienststelle zum Stichtag 30.09.2022 knapp 161
abgeleistete Dienststunden als Gleitzeitstunden gestrichen.
Ergänzend weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass in den Jahren zuvor dem
städtischen Mitarbeiter immer wieder ein Teil der erbrachten zeitlichen Mehrleistungen zumindest finanziell abgegolten wurde.
Darüber hinaus sind auch regelmäßig erhöhte Urlaubssalden (einschließlich Ansprüche aus dem Vorjahr) in den eingesehenen Prüfjahren feststellbar.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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