Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.119
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Textziffer
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen (Referat Besoldung), die
von der Kontrollabteilung aufgezeigten Abweichungen bei der Berechnung der Höhe
der Nebengebühr zu überprüfen. Gegebenenfalls ist zumindest für die Zukunft eine
Anpassung der Aliquotierung der Bauzulage der VI. Dienstklasse vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2023 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
der Empfehlung in vollem Umfang nachgekommen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung stellte die Kontrollabteilung zudem fest,
dass auch ein Bediensteter des Amtes für Tiefbau eine entsprechend seiner Dienstklasse gebundene Personalzulage (50/50) erhält.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass eine seinerzeit gewährte dienstklassenabhängige Bauzulage aufgrund einer Versetzung und Übernahme eines neuen Verantwortungsbereiches gemäß den festgeschriebenen Gewährungskriterien nicht mehr gerechtfertigt war. Als Ausgleich und Anerkennung für
die Bewährung in seiner neuen Funktion wurde die Bauzulage in eine Personalzulage umgewandelt.
Im Gegensatz zu den obgenannten Zulagenempfängern wird diese Personalzulage
indes unter einer gesondert bezeichneten Lohnart 722 – Pers. Zul. PAP* monatlich
zur Auszahlung gebracht.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext beim Amt für Personalwesen an, zu
prüfen, ob aus besoldungsrechtlicher Sicht für die Auszahlung der im städtischen
Nebengebührenkatalog festgelegten dienstklassenabhängigen Personalzulage
50/50 unterschiedliche Lohnarten (LOA) geboten sind. Gegebenenfalls ist künftig
die Nebengebühr (Personalzulage) unter einem gemeinsamen Auszahlungstitel zu
erfassen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass angesichts der
Grundlage dieser Zulagengewährung eine Gleichschaltung mit der LOA 723 nicht
zweckdienlich erscheine.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2023 informierte das Amt für Personalwesen, dass die seinerzeitig gewährte Personalzulage mit Ablauf des 30. Juni
2023 eingestellt worden ist. Die Anspruchsvoraussetzungen lagen nicht mehr vor.
Ab 1. Juli 2023 wurden dem städtischen Bediensteten für die Dauer seiner derzeitigen Verwendung eine Bauzulage der VII. Dienstklasse sowie eine qualitative Mehrleistungsvergütung monatlich gewährt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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