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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.118

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In Beantwortung der aktuellen Follow up – Einschau teilte das Amt für Personalwesen nach ausführlicher Prüfung mit, dass es sich bei dem betreffenden Mitarbeitenden um einen Einzelfall handelt. Die Verwendung eines Mitarbeitenden auf einem
Dienstposten einer höheren Verwendungsgruppe und mit entsprechender Aufzahlung ohne Erfüllung der Anstellungserfordernisse für diese Verwendungsgruppe entspricht nicht dem üblichen Vorgehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

70

Die Kontrollabteilung nahm im Zuge der gegenständlichen Einschau – wie gewohnt – auch eine Verifizierung einzelner stichprobenhaft ausgewählter Bezugsabrechnungen vor.
Im Rahmen einer stichprobenhaft vorgenommenen Prüfung einzelner Bezugsabrechnungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass für einen einzigen Bediensteten
des Amtes für Tiefbau eine Arbeiterkammerumlage berechnet und abgezogen
wurde.
Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass dieser besagte Bedienstete zuvor
im städtischen Amt für Straßenbetrieb der MA III / Planung, Baurecht und technische
Infrastrukturverwaltung beschäftigt war. Im Jahr 2020 wurde er in das prüfungsgegenständliche Amt für Tiefbau versetzt und dem Referat Straßenverwaltung zur
Dienstleistung zugewiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen diesen Sachverhalt im
Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes (AKG)
zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für Personalwesen mit,
dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung berichtet,
dass der Empfehlung vollinhaltlich nachgekommen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

71

Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wurde bei einem städtischen pragmatisierten Bediensteten mit einer aufrechten Altersteilzeitvereinbarung („Blockmodell“) die
Höhe der bewilligten Bauzulage der VI. Dienstklasse fehlerhaft berechnet.
Bei ihrer besoldungsrechtlichen Prüfung stellte die Kontrollabteilung für den Vergleichszeitraum April 2019 bis Dezember 2022 fest, dass die Höhe der Bauzulage
offensichtlich nicht dem reduzierten Beschäftigungsausmaß (60 %) angepasst worden und somit in einem zu hohen Umfang monatlich zur Auszahlung gelangt ist.
Im Detail betrug der Auszahlungsbetrag für das Jahr 2020 € 180,24 anstatt
€ 165,18, im darauffolgen Jahr € 182,85 anstelle € 167,58 und im aktuellen Abrechnungsjahr 2022 € 188,48 und nicht € 172,74.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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