Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.125
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Textziffer
Im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass eine
entsprechende Anpassung im Sinne des GmbHG vorgenommen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2023 berichtete die Geschäftsführung, dass
eine zweckmäßige Anpassung geprüft werde. Das Ergebnis werde den zuständigen
Gremien der IMG zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Vom bisherigen Geschäftsführer sind zwar Haushaltspläne für die eingesehenen
Geschäftsjahre erstellt worden, eine regelmäßige Budgetüberwachung (Plan-IstVergleiche) und quartalsmäßige Berichterstattung entsprechend den Bestimmungen des GmbHG war für die Kontrollabteilung anhand der bereitgestellten Unterlagen nicht ersichtlich.
Der Geschäftsführer hat gemäß GmbHG dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens
vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im
Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung
zu berichten.
In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung auf die erlassene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der IMG, in welcher u.a. festgeschrieben wurde,
dass der Geschäftsführer auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen einzugehen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesem Erfordernis in Zukunft ausnahmslos und
rechtzeitig zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass dieser Empfehlung zukünftig nachgekommen werde.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau berichtete die Geschäftsführung der
IMG, dass ein Plan-Ist-Vergleich (inklusive Abweichungen und eine Vorschau) als
fixer Bestandteil dem Aufsichtsrat regelmäßig in den einzelnen Sitzungen vorgelegt
wird. Erstmalig in der AR-Sitzung vom 20.12.2023.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Überdies stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Haushaltspläne (Wirtschaftspläne) für das kommende Geschäftsjahr den Organen der Gesellschaft teilweise
nicht fristgerecht (vor Beginn des Wirtschaftsjahres) zur Begutachtung und Beschlussfassung vorgelegt wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig mehr Augenmerk auf eine fristgerechte Vorlage des Budgets und dessen Genehmigung vor Beginn des Geschäftsjahres durch
das zuständige Organ der IMG zu legen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass dieser Empfehlung zukünftig nachgekommen werde.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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